Bauabnahme – der Bauberater sollte dabei sein
Wenn die Bauabnahme mit dem Architekten oder Generalunternehmer ansteht, sollte ein Fachmann, z. B. ein Bauberater, mit von der Partie sein. Dabei wird eine Mängelliste samt Zeitplan zur Behebung erstellt. Seien sie aufmerksam, denn werden offensichtliche Mängel bei der Bauabnahme nicht erkannt und beanstandet, gelten sie als genehmigt (OR Art. 200 und 370).
Bauabnahme – der Bauberater sollte dabei sein
Auch zweifelhafte Mängel wie beispielsweise Feuchtspuren sollten im Protokoll festgehalten werden. Mängel an Einrichtungen und Installationen, deren fehlerfreies Funktionieren sich erst nach dem Einzug feststellen lässt, können während der ersten zwei Jahre noch jederzeit gerügt werden. Verdeckte Mängel können bis zu fünf Jahre nach der Bauabnahme beanstandet werden, wobei dies aber sofort nach dem Entdecken geschehen muss (OR 370 und 371).
Bauabnahme: Beim Rundgang mit dem Architekten sollte ein Bauberater dabei sein.
Auch bei der Bauabnahme gilt: Kompetenz ist unbezahlbar
Es empfiehlt sich, beim Hausbau und insbesondere bei der Bauabnahme, einen unabhängigen Bauherrenbegleiter zu engagieren. Er ist der Vertreter des Bauherren und überwacht die Arbeiten ganz in dessen Sinne. Ausserdem kann er mit seinen Fachkenntnissen dem Bauherren bei zentralen Entscheidungen zur Seite stehen sowie Kosten, Termine und Qualität überwachen. Auch bei der Bauabnahme und allfälligen Problemen mit Mängeln ist er ein kompetenter Partner.
Da auch Bauherrenbegleiter nicht kostenlos arbeiten, fallen bei einer Verpflichtung eines solchen Fachmanns Mehrkosten an. Beachten Sie aber dabei, dass Sie sich viel Ärger, wertvolle Zeit und unnötige Kosten ersparen können.