Alles rund um die professionelle Bauabnahme
Die Bauabnahme ist einer der wichtigsten Eckpfeiler beim Bauen überhaupt. Sie entscheidet darüber, ob letztendlich alle Schäden und Baumängel sauber und korrekt erledigt werden. Auf was man achten muss, Fachartikel, Ratgeber mit Tipps und weiterführende Links. Ärger sparen, dank einer professionellen Bauabnahme – Ratgeber
Das Thema Bauabnahme im Fokus
Baumangel – es lohnt sich, hartnäckig zu sein
Welcher Neu- oder Umbau läuft schon so ganz ohne Probleme? Und das Thema Baumängel lässt sich kaum vermeiden, da die Handwerksunternehmen ihre Aufträge nicht nur unter Kosten-, sondern vor allem unter Zeitdruck realisieren müssen. Umso wichtiger ist es für Häuslebauer*innen und Käufer*innen, sich mit ihren Rechten – und Pflichten – zu befassen: Hartnäckigkeit kann sich unter dem Strich durchaus auszahlen.
Die Sia Norm 118 und was sie für Bauherren bedeutet
Eigentum zu schaffen ist ein Bedürfnis von uns Menschen. In unserer sich rasch ändernden, oft unsicheren Zeit erfüllt ein eigenes Heim unser Bedürfnis nach Sicherheit. Entsprechend werden aktuell viele Immobilien gekauft, sodass die Preise für Eigentumswohnungen und Häuser stetig steigen. Dabei dient die Wohnung oder das Haus auch als Altersvorsorge, wo doch die Aussicht auf eine hohe Pension Jahr für Jahr schwindet. In diesem Beitrag erfahren Sie, warum das Hausbauen im Trend liegt, welche zunächst unsichtbaren Probleme dabei auftreten können und wie Ihnen die Sia Norm 118 Sicherheit bietet.
Warum eine professionelle Bauabnahme so wichtig ist.
Professionelle Bauabnahme: Warum der Experte unverzichtbar ist. Viele Verbraucher träumen davon, ein eigenes Haus zu haben. Ein Bauabnahme Experte kann verhindern, dass bei der Fertigstellung des Rohbaus unnötige Kosten entstehen.
Die bekanntesten Baumängel und wie sie entstehen
Baumängel sind ein Ärgernis: Sie verzögern die Fertigstellung des Hauses und können, wenn sie nicht rechtzeitig behoben werden, zu gravierenden Schäden führen. Wer Mängel beim Hausbau rechtzeitig erkennt, spart eine Menge Geld. Die Unterstützung durch Profis kann dabei sehr hilfreich sein.
Wie Baumängel verhindert werden können
Undichte Fenster. Risse im Mauerwerk. Eine durchfeuchtete Wand im Keller. Wer seine neue Immobilie bezieht, möchte sich nur ungern mit derlei Baumängeln und ihren langfristigen Folgen auseinandersetzen. Doch eine kürzlich an der ETH Zürich abgeschlossene Forschungsstudie kommt zu dem ernüchternden Ergebnis, dass im Schweizer Wohnungsbau durchschnittlich 15 wesentliche Mängel pro Bauprojekt festgestellt werden (Oliver Kriebus, «Baumängel im Schweizer Wohnungsbau», ETH, 2013).
Bauabnahme: Ein wunderschönes Haus am Berg
Gäbe, stünde, hätte, würde … der Konjuktiv ist für viele Besitzer eines neuen Hauses oder einer neuen Eigentumswohnung leider viel zu oft Realität. Man lebt in einem Provisiorium und sieht sich dem noch lange ausgesetzt. Der Gang vors Gericht kostet viel Kraft und Geld. Verhindern würde so etwas eine korrekte Bauabnahme. Ein wahre Geschichte
Bauabnahme vereinbaren
Es empfiehlt sich, bereits im Kauf-, Werk- oder Generalunternehmervertrag eine ordentliche Bauabnahme zu vereinbaren. Vorgenommen wird diese nach Fertigstellung eines Baus, indem der Ersteller gemeinsam mit dem Bauherrn das Bauwerk prüft.
Bauabnahme-Tipps
Es ist empfehlenswert in den Bauverträgen die SIA Norm-118 Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten zu vereinbaren. Die SIA-Norm 118 regelt das Vorgehen bei der Bauabnahme ausführlich und auch für einen Baulaien verständlich. Das Wichtigste auf einen Blick.
Die Bauabnahme
Wenn die Bauabnahme mit dem Architekten oder Generalunternehmer ansteht, sollte ein Fachmann, z. B. ein Bauberater, mit von der Partie sein. Dabei wird eine Mängelliste samt Zeitplan zur Behebung erstellt. Seien sie aufmerksam, denn werden offensichtliche Mängel bei der Bauabnahme nicht erkannt und beanstandet, gelten sie als genehmigt (OR Art. 200 und 370).
Das Thema Bauabnahme im Web, Ratgeber, Tipps, Fachpersonen, Literatur
Dank einer professionellen Bauabnahme, Baumängel rechtzeitig entdecken.
© haus-planen.ch – überarbeitet 25.1.2022/ar