Webcams und Datenschutz – was man wissen muss
Öffentlich durch das Internet einsehbare Webcams existieren bereits seit vielen Jahren. Sie sind eine beliebte Möglichkeit, sich ein aktuelles Bild von einem Ort zu machen, ohne dort anwesend zu sein. Jedoch werfen Webcams seit jeher Fragen nach dem Datenschutz auf.
Mit den kürzlich erlassenen, verstärkten Datenschutzgesetzen im Zuge der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung der EU) muss nun erneut die Frage geklärt werden: Sind öffentliche Webcams DSGVO-konform? Und falls ja, was müssen Betreiber beachten?
Baustellen-Webcams und Datenschutz – was man wissen muss

Wo kommen Webcams zum Einsatz?
Besonders für die Präsentation von Urlaubsregionen oder Hotelbetrieben haben sich Webcams etabliert. Urlauber können sich so bereits zur Planung und vor Antritt der Reise ein Live-Bild der Lokalität machen.
Weitere Anwendungsgebiete sind:
- Baustellendokumentation
- Verkehrsbeobachtung
- Denkmalbeobachtung und -schutz
- Wildbeobachtung
- Dokumentation von Events/Konzerten
Webcams und Datenschutz – Diese Probleme gibt es
Durch das Internet sind die übertragenen Bilder der Webcam in der Regel weltweit abrufbar. Einige Kameras bieten dem User auch an, die Kamera zu bewegen und in verschiedene Positionen zu bringen oder bestimmte Bildausschnitte vergrössert darzustellen.
Dadurch, dass Webcams meist an öffentlichen Orten aufgestellt sind, ergibt sich folgendes Problem: Je nach Technik und Positionierung der Kamera ist es möglich, Personen auf den Kamerabildern klar zu erkennen. Die Kameras werden dabei in der Regel von den Personen nicht wahrgenommen, sie haben keine Kenntnis darüber, dass und zu welchem Zweck ihr Bild im Internet übertragen wird.
Dies wirft natürlich einige Fragen nach den gesetzlichen Richtlinien auf.
Welche Faktoren gilt es beim Datenschutz zu berücksichtigen?
In der Schweiz gilt: Personendaten dürfen nur rechtmässig beschafft werden und nur zu dem Zweck bearbeitet werden, der bei der Beschaffung angegeben wurde, aus den Umständen ersichtlich oder gesetzlich vorgegeben ist.
Ob bei einer Webcamübertragung nun Personendaten erfasst werden ist davon abhängig, ob Personen auf der Aufnahme in ihrer Identität bestimmbar sind. Das heisst, sobald durch das Erkennen des Gesichtes, der Kleidung oder bestimmter Gegenstände eindeutig auf die Identität einer Person geschlossen werden kann, liegt ein Bearbeiten von Personendaten im Sinne von Art. 3 lit. e. DSG vor.
Es gilt zu beachten: Auch wenn nicht durch eindeutige Erkennbarkeit der Person an sich, jedoch durch die Umstände, also z.B. durch bestimmte Fahrzeuge, Aufenthalt an einem Ort o.ä. auf eine Person geschlossen werden kann, findet das Datenschutzgesetz Anwendung.
Lässt sich die Identität einer Person auf einer Aufnahme nicht bestimmen und ist keiner dieser Punkte erfüllt, gibt es datenschutzrechtlich nichts zu bedenken.
Was bedeutet das konkret für Betreiber von öffentlichen Webcams?
Betreiber von Webcams haben zwei Möglichkeiten, ihre Webcams «datenschutzsicher» zu machen:
- Die Webcam muss so konfiguriert sein, dass keine Personen oder Gegenstände, durch die Personen eindeutig identifiziert werden können, sichtbar sind.
- Falls Personen klar bestimmt werden können:
- muss dies für die aufgenommenen Personen klar ersichtlich sein.
- muss der Wille, nicht gefilmt werden zu wollen, jederzeit respektiert werden.
- muss eine Einwilligung der zu filmenden Personen erfolgen, bevor der Aufnahmebereich der Kamera betreten wird. Zusätzlich müssen genaue Informationen präsentiert werden, was und zu welchem Zweck gefilmt wird.
Möglichkeit Nr. 2 ist für die meisten Webcambetreiber zu umständlich, weshalb Kameras normalerweise so installiert werden, dass keine klare Bestimmung der Personen möglich ist.
Im Falle einer Zuwiderhandlung können betroffene Personen aufgrund einer Persönlichkeitsverletzung Zivilklage einreichen.
Fazit: Datenschutz ist ein ernstzunehmendes Thema und wird auch in Zukunft immer wichtiger werden. Da für die meisten Betreiber von Webcams das Einholen einer schriftlichen Erlaubnis wohl zu viel Aufwand bedeuten würde, sollte bei der Installation der Webcam unbedingt darauf geachtet werden, dass Personen nicht eindeutig identifizierbar sind. Dies lässt sich am einfachsten erreichen durch eine entsprechende Positionierung sowie Bildauflösung der Webcam.
Quellen: