Bauabnahme-Tipps – das wichtigste in Kürze
Es ist empfehlenswert in den Bauverträgen die SIA Norm-118 Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten zu vereinbaren. Die SIA-Norm 118 regelt das Vorgehen bei der Bauabnahme ausführlich und auch für einen Baulaien verständlich. Das Wichtigste auf einen Blick.
Wann erfolgen die Abnahmen durch den Bauherrn?
Nach der Fertigstellung einzelner, in sich geschlossener, vollendeter Werkteile zum Beispiel bei Umbau- oder Renovationsarbeiten. Nach der Vollendigung eines gesamten Bauwerks, zum Beispiel beim Kauf eines schlüsselfertigen Objektes von einem Generalunternehmer.
Die Bauabnahme: Sehr wichtig für die Bauherren! Checkliste, Ratgeber.
Wann laufen die Fristen für die Bauabnahme an?
Der Unternehmer leitet die Abnahme mit der Anzeige der Vollendung des Werkes an. Die Prüfung muss dann innert Monatsfrist zusammen mit der Bauherrschaft oder deren Vertreters (Bauleiter oder Architekt) erfolgen. Nimmt der Bauherr ein Werk von sich aus in Gebrauch, zum Beispiel zum Weiterbau, so kommt dies einer Fertigmeldung gleich. Unterbleibt nach der Fertigmeldung eine gemeinsame Prüfung innerhalb von 30 Tagen, gilt das Werk nach Ablauf dieser Frist als abgenommen.
Checkliste Bauabnahme
Bauabnahme.ch bietet eine praktische Checkliste für die Bauabnahme an.
Bei der Bauabnahme Baumängel aufdecken.
Der Unternehmer, der Bauherr und oder dessen Vertreter (Bauleiter oder Architekt). Aus zeitlichen Gründen wird es dem Bauherrn wahrscheinlich aber nicht möglich sein, an sämtlichen Abnahmen der einzelnen Werkteile und Arbeitsgattungen teilzunehmen.
Übersieht der Vertreter des Bauherrn anlässlich der Abnahme einen offensichtlichen Mangel, gilt er jedoch trotzdem als abgenommen.
Gegebenfalls empfiehlt sich vertraglich zu regeln, dass eine Abnahme erst Gültigkeit erlangt, wenn sie von der Bauherrschaft mit unterzeichnet wird.
© haus-planen.ch – überarbeitet 28.1.2020 (ar)
Das Thema Bauabnahme im Web …
Abnahmeprotokoll bei der Bauabnahme - warum eine korrekte Bauabnahme wichtig ist
Sie haben den Bau gerade abgeschlossen, doch das neue Haus weist bereits Mängel auf: Die Wände sind feucht, die Türen schließen nicht richtig oder die die Fassade hat Risse. Bauherren bestehen in solchen Situationen meist auf Mängelbeseitigung. Was aber, wenn die Baufirma auf die Beschwerde nicht reagiert? Ein Rechtsstreit mit dem Bauunternehmen ist eine Option. Problem: Rechtsstreitigkeiten sind langwierig, teuer, mit Stress verbunden und der Ausgang ist unklar. Sachverständig und ein Protokoll bei der Abnahme der Eigentumswohnung oder des Hauses sind günstigere Alternativen. In diesem Artikel erklären wir, worauf Sie bei der Abnahme Ihrer Eigentumswohnung oder Ihres Hauses achten sollten. Mehr auf raeber-leben-blog.ch erfahren.
Bauen in der Schweiz
Alles rund ums bauen. Diverse Fachartikel zum Thema bauen in der Schweiz. Mehr auf schweiz-kantone.ch erfahren.