Rückbau und Entsorgungskonzept: So gelingt der Abriss eines Gebäudes

Gut zu wissen: Baumängel, Schadstoffe, veränderte Nutzungskonzepte oder schlicht ein Fehlkauf können Gründe für den Gebäuderückbau sein. Ein Haus wird komplett oder teilweise abgerissen: Dafür braucht es eine gezielte Vorgehensweise mit gutem Entsorgungskonzept. Entsorgung und Rückbau hier im Fokus.

Die Themen hier im Überblick:

Was Rückbau bedeutet und welche Vorteile / Ziele er hat

Was Rückbau bedeutet und welche Vorteile / Ziele er hat

Was Rückbau bedeutet und welche Vorteile / Ziele er hat.

Gesetzliche Vorgaben für den Rückbau

Ein Gebäude lässt sich nicht einfach mit schwerem Gerät niederwalzen. Für die fachgerechten Rückbau-Massnahmen gibt es vielfältige gesetzliche Vorgaben und gute Gründe:

Statische Bedingungen zum Beispiel müssen aus Sicherheitsgründen bedacht werden.

Eventuell vorhandene Schadstoffe machen ein fachkundiges Konzept zur Entsorgung nötig, damit sie nicht in die Umwelt geraten. Nachbargebäude sollen durch die Abbruch-Massnahmen natürlich auch keinen Schaden nehmen. Abbruch-Profis haben zudem einen Blick auf eventuell wiederverwertbare Materialien.

Rückbau: Entscheidung und Planung

Der Abbruch bzw. Rückbau eines Gebäudes teilt sich in mehrere Schritte:

Kostenkalkulation und Entscheidung

Zunächst steht die Kostenkalkulation beziehungsweise die Entscheidung für Gebäuderückbau oder Renovation an.

Planungsphase

Ist der Entscheid für den Abbruch gefallen, kommt die Planungsphase. Hier werden Informationen zum Gebäude zusammengetragen, etwa zu Statik, zu vorhandenen Schadstoffen und individuellen Voraussetzungen.

Baugenehmigung

Ausserdem braucht es eine Baugenehmigung von der örtlichen Gemeinde. Dafür ist ein Antrag zu stellen.

Ein detailgenaues Konzept zur Entsorgung für das anfallende Material ist unverzichtbar.

  • Nötige Sicherheitsmassnahmen werden geplant,
  • die gesundheitlichen Risiken erkundet und
  • geeignete Vorkehrungen getroffen.

Bei dieser Bestandesaufnahme bezieht der Experte mit ein, inwieweit gefährliche Materialien wie Asbest oder PCB entsorgt werden müssen.

Die gesetzliche Regelung zu Entsorgungskonzepten besagt:

Fallen mehr als 200 Kubikmeter Bauabfälle oder schadstoffhaltige Abfälle an, muss ein Konzept zur Entsorgung erstellt werden.

Dies gibt der Artikel 16 der VVEA, der Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen vor. Weitere Bundesgesetze, Verordnungen und Richtlinien legen den Rahmen für das Vorgehen fest. Bei allfällig vorhandenen Problemstoffen wie Asbest ist eine fachliche Begleitung vorgeschrieben.

Je nach Grössenordnung des Abbruchs oder Teilabbruchs, nach Alter des Gebäudes und der Bausumme gibt es verschiedene Vorgaben für Bauvorhaben mit privater Kontrolle. So muss etwa bei älteren Gebäuden ab einer Bausumme von CHF 200‘000.– eine Fachperson für Gebäudeschadstoffe beauftragt werden, ein entsprechendes Konzept zur Entsorgung zu erstellen.

Neben sicherheitstechnischen und rechtlichen Gründen spricht ein weiterer für ein fachgerechtes Entsorgungskonzept:

Es macht anfallende Kosten überschaubar, schafft finanzielle Planungssicherheit und sichert die ordnungsgemässe Entsorgung der anfallenden Baustoffe.

Der Ablauf des Rückbaus im kurzen Überblick

  • Entscheidung zwischen Abbruch oder Renovation

  • Planungsphase, Informationsbeschaffung, Hinzuziehen einer Fachperson

  • Erstellung des Rückbauplans und Entsorgungskonzepts: Abfalltechnische Prüfung durch die Fachperson

  • Umsetzen der geplanten Abbruchmassnahmen gemäss Konzept

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Bei welchen Immobilien macht der Rückbau Sinn?

Baufällige Häuser gibt es häufig zu günstigsten Preisen. Manche sind nicht mehr zu retten, auch nicht mit umfangreichsten Renovationen. Andere passen so gar nicht zu den Idealvorstellungen des Besitzers und lassen sich auch nicht dementsprechend umbauen.

Bei welchen Häusern lohnt sich der Rückbau / Abbruch, und welche Aspekte sollten bei der Entscheidung bedacht werden? Zu bedenken ist bei der Frage nach Abriss:

Der vollständige Rückbau ist ein nicht unerheblicher Kostenfaktor. Abhängig von der Gebäudegrösse, von verwendeten Materialien, örtlichen Gegebenheiten und Sicherheitsanforderungen sowie eventuell vorhandenen Kellerräumen variieren die anfallenden Kosten.

Ist eine Sanierung noch möglich, kann sich eine vergleichende Kostenaufstellung lohnen.

Faustregel: Würden die nötigen Umbauten etwa drei Viertel der Kosten eines Neubaus erreichen, lohnt sich der totale Abriss und Aufbau eines neuen Gebäudes.

Auch dann, wenn etwa bei Bauten aus den sechziger und siebziger Jahren das Energie-Konzept nicht mehr in die aktuellen Vorgaben passt, kann sich ein Abbruch rentieren.

  • Zu dünne Aussenwände,
  • ineffiziente Heizungsanlagen und
  • einfache, aber grossflächige Fenster

führen zu umfangreichen Renovationsarbeiten, deren Preis den Aufwand manchmal nicht mehr rechtfertigt.

Manchmal lässt sich das Gebäude den aktuellen energetischen Standards auch gar nicht mehr anpassen, spätestens dann ist der Rückbau Abbruch unvermeidlich.

Gut zu wissen

In der Schweiz ist der Abriss bzw. Rückbau von Gebäuden gesetzlich geregelt. Der Rückbau von Gebäuden erfordert daher von Gesetzes wegen von Beginn an eine sorgfältige Planung.

Neben der Planung des Gebäude-Abrisses muss auch ein Entsorgungskonzept erarbeitet werden: Die Bauherrschaft ist zu dokumentieren und welche Arten, Qualitäten und Mengen von Bauabfällen zu erwarten sind.

Bei Gebäuden, die vor 1990 erstellt wurden, sind zudem Schadstoffuntersuchungen der Gebäudesubstanz erforderlich. Bauabfälle bilden mengenmässig die grösste und äusserst wichtige Abfallkategorie. Bauabfälle sind oft mit Schadstoffen belastet und erfordern eine entsprechende Entsorgung, damit diese nicht in die Umwelt gelangen. Diesem Aspekt wird in der Schweiz Rechnung getragen, indem Schadstoffe möglichst früh aus den Abfällen entfernt und die Abfallkategorien möglichst sortenrein getrennt werden. Auf diese Weise können Bauabfälle teilweise noch als Sekundärressourcen genutzt werden. Dies schont die Primärressourcen und den ohnehin knappen Deponieraum.

Quelle (PDF): bafu.admin.ch

Hinweis: Gesetzliche Vorgaben und Abläufe können sich jederzeit ändern. Bei Fragen zu Abbau und Rückbau, wenden Sie sich bitte an einen Anbieter dieser Dienstleistung.

© haus-planen.ch, 18.6.2020, Autorenteam, überarbeitet am 7.3.2023, Andreas Räber, Lektorat: Tabea Räber

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