Mängelrügen – Knappe Fristen können für den Bauherrn zum Verhängnis werden

Gemäss Obligationenrecht hat ein Bauherr nach der Fertigstellung eines Werks allfällige Mängel bei deren Entdeckung sofort zu melden – sonst zerfällt sein Recht auf die Rüge. Diese Regel findet nicht nur in Bezug auf Handwerker oder Generalunternehmer sondern auch auf Planerleistungen Geltung. Ein Fall in Winterthur zeigt, mit welcher Strenge das Bundesgericht die gesetzlich festgelegte Fristen durchsetzt. Doch zu Recht?

Maengelrüge

Mängelrügen für Planer: Knappe Fristen können für den Bauherrn zum Verhängnis werden

Nichtbeachtung der Rügefrist kann teuer werden

In der sogenannten «Sennhof-Affäre» ging es – um es ganz kurz zusammenzufassen – um die mangelhafte ingenieurtechnische Bearbeitung der Trägerkonstruktion des neuen Schulhauses «Sennhof». Statiker hatten 2006 fehlerhafte Berechnungen abgeliefert und damit einen viermonatigen Baustopp verursacht. Die Juristen des Winterthurer Baudepartements hatten mit ihrer Mängelrüge aber zu lange gewartet – und die massgebliche Frist verstreichen lassen. Dies kam die Stadt teuer zu stehen: Über 3 Millionen Franken Verlust waren zu verbuchen.

Mängelrügen gelten auch für Planer – jedoch nur innert geltender Frist

Die Rügefrist für Mängel bei der Planerleistung umfasste im Fall «Sennhof» gerade mal 7 Tage. Sowohl das Handels- als auch das Bundesgericht zeigten mit ihren Beschlüssen, dass mit dieser Frist nicht zu spassen ist – und erklärten die Anfechtungen des Stadtrats für ungültig. Die Medien berichteten empört und stellten die berechtigte Frage, ob diese Art von Sofort-Rüge sinnvoll ist. Denn gerade bei planerischen Leistungen ist solch eine knappe Frist schlicht unrealistisch.Künftige Revisionen des Obligationenrechts sollten zu grosszügigeren Fristen führen, wodurch die Problematik entschärft würde.

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Der Spielplatz – kleines Paradies für Kinder

Nimmt man sich etwas Zeit, um Kindern beim Spielen auf einem Spielplatz zuzusehen, stellt man schnell fest, wie wichtig das Spiel im Freien für eine gesunde Entwicklung des Kindes ist. Körper und Geist sind involviert und auch die Sinne werden aktiv eingesetzt. Ebenso werden beim Spiel im Freien Geschicklichkeit, Muskelkraft, Verstand und auch das soziale Verhalten trainiert.

Gerade in einer digitalisierten und virtuell geprägten Zeit, wie sie Kinder heute erleben, ist als Ausgleich das Spiel im Freien besonders wichtig. Deshalb sollte beim Hauskauf oder –bau darauf geachtet werden, dass es genügend Raum für Spielmöglichkeiten im Freien gibt.

Attraktivität eines Spielplatzes aus der Sicht des Kindes

Für Kinder ist nicht in erster Linie die Quantität der Spielgeräte entscheidend, sondern vielmehr die Qualität, die ihnen ein Spielplatz zu bieten hat. Einen Spielplatz mit Sträuchern und Bäumen, die man als Versteck, zum Hüttenbau usw. nutzen kann, ziehen Kinder einem Spielplatz vor, der zwar manche Geräte zu bieten hat, jedoch in einer sterilen und mit Beton verbauten Umgebung steht. Ein Baumstamm, der zum Balancieren oder Wippen einlädt, wirkt mindestens so anziehend wie ein Klettergerüst aus Metall.

Bedenken sollte man auch, dass Kinder, die sich draussen austoben können, glücklicher und ausgeglichener sind. Ausserdem können sie sich eher selber beschäftigen und schlafen besser als Kinder, die ihre Freizeit vorwiegend vor dem Fernseher oder dem Computer verbringen, wo sie  alles «serviert» bekommen.