Geistiges Eigentum – geltende Bestimmungen für den Planer vertraglich festlegen

Das Thema ist unter kreativ tätigen Menschen sämtlicher Branchen ein gemütserhitzender Dauerbrenner: Die Sicherung von geistigem Eigentum und die Angst davor, dass jenes von der Konkurrenz gestohlen und als eigene Idee ausgegeben und umgesetzt werden könnte. Das Urheberrecht und das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb bilden die juristische Grundlage für die Diskussion darüber, wie das Urheberrecht geschützt werden kann. Doch reicht das?

Geistiges Eigentum

Entwurfsklau bleibt ein Problem

Die Problematik besteht darin, dass geistiges Eigentum in vielen Fällen sehr schlecht geschützt ist, wenn es um die konkrete Anwendung in der Realität geht. Für den praktischen Alltag von Architekten und Designern braucht es weitreichendere Massnahmen. So werden durch das Urheberrecht nur natürliche Personen geschützt.

Wenn ein Gebäude also von einer Architekten AG als juristische Person geplant wird, müssen die geltenden Bestimmungen für den Planer explizit vertraglich festgelegt werden – was oft zu einer juristischen Benachteiligung des Architekten selbst führt. Bei Überbauungen, Testplanungen und Ideenwettbewerben ist der Schutz des Urheberrechts aufgrund der gesetzlichen Grundlage nur schwerlich zu erreichen. Das gemeinte Objekt stellt hier nämlich kein «Werk» im Sinne des Gesetzes und somit kein Schutzobjekt dar.

Geistiges Eigentum ist ein hohes, schützenswertes Gut

Das Urheberrecht muss also um Faktoren ergänzt werden, die im Arbeitsalltag wirklich greifen. Dazu ist das 2001 in Kraft getretene Bundesgesetz über den Schutz von Design (DesG) interessant. Ein Design ist auf dieser Grundlage dann schutzfähig, wenn es neu ist (sprich: noch nicht eingetragen und auch sonst nicht allgemein zugänglich) und eine Eigenart aufweist (Art. 2 DesG). Die Voraussetzungen für den gesetzlichen Schutz sind hier also niedriger als beim Urheberrecht. Ersetzen kann das DesG das Urheberrecht nicht, aber es trägt entscheidend zu dessen Ergänzung bei.

Planerische Leistungen müssen – gerade auch in Wettbewerbsverfahren – adäquat honoriert und Abtretungen des Urheberrechts ohne entsprechende Entschädigung als nichtig deklariert werden. Sonst verkommt das Urheberrecht zu einem Mythos, der dem beruflichen Alltag von Architekten und Designern nicht gewachsen ist.

Isoliertechnik: In der Kälte die Wärme geniessen

Wer kennt das nicht: Heute noch Sonnenschein und morgen schon der erste Schnee auf den Strassen. Man hat das Gefühl, dass die Temperaturen immer schneller wechseln. Vorausdenken, vorbeugen wird immer wichtiger. Auch bei der Isolierung.

Bei der Isolierung vorausdenken

Die Freude am eigenen Heim lässt sich ganz besonders geniessen, wenn kalte Herbst- und Winterstürme toben. Wenn man vor dem eingeheizten Kamin sitzt, sich von der wohltuenden Wärme einhüllen lässt und kaum etwas von der feuchtkalten Witterung mitbekommt die draussen herrscht. Weit weniger angenehm ist dieselbe Situation, wenn sich eisige Luftzüge durch Ritzen, Dach und Wände schleichen und bis in die von Rheuma geplagten Knochen vordringen. Zum Beispiel, wenn beim Bauen an der Isolation gespart wurde, oder diese nachträglich nur dürftig vorgenommen wurde.

Isoliertechnik hat positive Auswirkungen

Isoliertechnik hat positive Auswirkungen

Kälteisolation

Eine gute Isolation von Dach und Gemäuer ist wichtig. Doch nicht nur die Isolation von Dach, Fenstern und Wänden sollten beim Bau berücksichtig werden. Auch andere Bereiche sollten geprüft werden. Die beiden wichtigsten Isolationen für unsere Klimazone sind die Kälteisolation und die Leitungsisolation eines Gebäudes.

Die umfassendste Lösung ist die Isolation aller Aussenmauern

Durch diese Isolationsart ist das Gebäude ganz in eine Isolationsschicht eingepackt. So entsteht kein direkter Wärmeverlust durch Steinplatten und Mauern. Dieses Verfahren beinhaltet gleich zwei wichtige Vorteile. Einerseits wirkt die Mauermasse im Winter wie ein Wärmespeicher und im Sommer dient sie als Kältespeicher. Andererseits bringt diese Isolationsmethode grosse Energieersparnis, die sich schon sehr bald positiv auf das Portemonnaie auswirkt.

Leitungsisolation

Ebenso wichtig wie die Kälteisolation eines Gebäudes ist auch die Isolierung von Leitungsrohren. Rohre, durch die warmes Wasser fliesst, sollten gegen Wärmeverlust geschützt werden. Da sich das Warmwasser in nicht isolierten Rohren sehr schnell abkühlt, ergibt dies gleich einen doppelten Verlust, der sich aufs Budget niederschlägt. Zum einen lässt man das in den Rohren abgekühlte Warmwasser ungenutzt aus dem Hahn fliessen, bis endlich das warme Wasser genutzt werden kann.

Andererseits wird mehr Heizenergie benötigt, um den Wärmeverlust zu kompensieren. Dies schlägt sich sowohl bei der Wasser- wie auch der Heizkostenrechnung nieder. Eine zweckmässige Isolation der Wasserleitungen ist daher sehr zu empfehlen. Kostengünstige Rohrisolationen sind in Baumärkten erhältlich.

Weiteres Isolationspotenzial

Auch in anderen Bereichen existiert Potenzial, um Energie und Kosten zu sparen und zu senken. Insbesondere im Heizungs-, Sanitär-, Kälte- und Lüftungsbereich. Nicht zuletzt aber auch beim Brandschutz. Dieser sollte auch nicht ausser Acht gelassen werden.

Welche Isolation letztendlich aber die richtige ist und welche Art von Isolation von der Bauherrschaft in Erwägung gezogen werden soll, lässt sich nicht mit einer Pauschalantwort abhandeln. Denn unterschiedliche Bedürfnisse verlangen nach unterschiedlichen Lösungen. Und da ist ein Gespräch mit Fachleuten sehr empfehlenswert. Denn diese Spezialisten wissen, welche Isolation die beste und zweckmässigste für jedes Haus ist.

 

Baustellenüberwachung via Webcam: Sicherheit, die sich sehen lässt!

Ungesicherte Baustellen sind sowohl für den Bauherrn und Generalunternehmer als auch für die Handwerker immer ein Risiko. Diebstahl und Sachbeschädigung, aber auch das Sicherheitsrisiko beim unbefugten Betreten des Geländes bereitet manch einem Beteiligten unruhigen Schlaf. Verbotsschilder und Plakate aufzustellen bringt erfahrungsgemäss weniger als erhofft. Und wer seine Baustelle Tag und Nacht mit Security-Personal überwacht haben will, gibt eine Menge Geld aus. Wer also seine Baustelle lückenlos überwacht haben will ohne dafür finanziell zu bluten, muss auf Videoüberwachung setzen.

Konsequente Überwachung via Kamera

Mit hochauflösenden Überwachungskameras oder modernen Wärmebildkameras kann jede Baustelle permanent und mobil überwacht werden. Je nachdem wo sie die zu bewachende Gefahrenzone, der Warenumschlag oder das Materiallager gerade befindet, kann die Kamera einfach und schnell verschoben und neu installiert werden. Die Kamera wird in einem Kasten an einer Wand oder an einem Masten montiert, an den Strom angeschlossen und direkt mit dem Mobiltelefon oder Computer verbunden.

Wärmebild funktioniert auch bei Nacht und Nebel

Der Vorteil einer Wärmebildkamera liegt darin, dass sie Personen sowohl bei helllichtem Tag als auch in dunkler Nacht, bei Regen, Nebel und Schnee immer tadellos zu detektieren vermag – ohne dass dafür zusätzliche Scheinwerfer aufgebaut werden müssen. Der Zugriff auf die Wärmebilder ist via iOS oder Android genauso problemlos möglich wie über den Computer. Die Alarmierung funktioniert via Email oder SMS. Fehlalarme können so – und dies ist ein weiterer, entscheidender Vorteil der Wärmebildkamera – auf ein absolutes Minimum reduziert werden.

Massgeschneiderte Überwachung via Video

Es gibt aber auch Fälle, in denen eine Gesichts- oder Nummernschilderkennung wichtig wäre. Dafür eignet sich eine hochauflösende Überwachungskamera natürlich wesentlich besser. Vor allen Dingen in den Eingangs- und Warenumschlagsbereichen ist man damit ideal bedient. Das rote Licht an der filmenden Kamera ist darüber hinaus für jeden sichtbar – und schreckt potenzielle Diebe sowie unbefugte Personen ab. Zudem kann das Livebild gewinnbringend elegant (auch mit Zeitraffer) in die Webseite des Unternehmens eingebunden werden.

Im Übrigen kann das Bildformat jeweils exakt so angepasst werden, dass es der Dimension des Neubaus entspricht – und keine Dritten auf die Videodaten gelangen.

 

Das Feuer um jeden Preis verhindern

Ein Brand im Betrieb kann tödlich enden – sowohl für die Mitarbeiter wie auch für das Unternehmen. In den allermeisten Fällen können Brände gut verhindert werden, wenn bestimmte, einfache Grundregeln eingehalten werden. Dazu muss Geld, etwas Zeit und sorgfältige Planung investiert werden – ein Investment, das aber sich definitiv lohnt. Denn meistens sind Feuer in Betrieben darauf zurückzuführen, dass einfachste Gebote nicht eingehalten wurden (Rauchverbot missachtet, Lacke oder Spraydosen auf Heizkörpern abgestellt, ungenügende Sicherheitsvorkehrungen bei Schweiss- oder Schneidarbeiten, etc.).

Was in Sachen betrieblicher Brandschutz zu überprüfen ist

Wie können solche Brände also verhindert werden? Was ist im Betriebsalltag zu beachten? Und worauf sollten Mitarbeiter getrimmt werden?

Feuer - Brandschutz

Das Flammendreieck nicht spielen lassen!

Jeder Verbrennungsvorgang kann im Wesentlichen auf 3 Komponenten zurückgeführt werden, die im Brandfall miteinander in Kontakt treten: Sauerstoff, ein brennbarer Stoff (Holz, Papier, Leim, Textilien, Kunststoffe, Gase, Acetylen, etc.) und eine Zündquelle (Heizungen, Zündhölzer, Schleiffunken, Flühlampen, Wärmestrahler, Kochplatten, Kurzschluss, etc.). Die einfachste, wichtigste und effizienteste Regel, einen Brand zu verhindern, ist die strikte Trennung dieser 3 Elemente. Den Sauerstoff können wir nicht entfernen, sonst bliebe keine Luft zum Atmen. Somit bleibt, in jedem Fall und konsequent Zündquelle und brennbare Stoffe auseinanderzuhalten.

Bauliche Massnahmen steigern die Sicherheit

Eine Vielzahl von betrieblichen Brandfällen ist nicht selbst verschuldet, sondern durch Dritte von aussen ausgelöst worden. Wenn Feuer beispielsweise durch Lüftungsschächte in einen Lagerraum dringt, so helfen die eben genannten Anweisungen nichts mehr. Ausreichender Brandschutz lässt sich nicht durch lose Einzelmassnahmen sicherstellen, sondern muss durch bauliche Schritte ergänzt werden: Richtig abgeschottete Kabelführungen und Rohrleitungen sowie sichere Rettungswege und Treppenhäuser sind ein Muss.

Ein Minimum an baulichem Brandschutz ist durch die Gesetzespflicht gewährleistet. Diese sind aber oft relativ abstrakt und allgemein gefasst. Es lohnt sich also, externe Fachberater beurteilen zu lassen, wo zusätzliche Massnahmen – etwa Brandwände bei Rohrleitungsdurchführungen oder die Installation besserer Brandmelder – in Ihrem Betrieb sinnvoll sind. Wichtig ist auch, dass die Mitarbeiter genau wissen, was im Brandfall zu tun ist. Gänge sollten stets frei, ausreichend Feuerlöscher prominent platziert und

Evakuierungspläne gut sichtbar aufgehängt sein.

Als Hausbesitzer oder Unternehmer ist man schliesslich in der Pflicht und in der Verantwortung, sich, seinem Eigenheim, Unternehmen und vor allem seinen Mitbewohnern oder Mitarbeitern Sicherheit im Brandfall zu garantieren.

 

Baugarantien

Wie Wohnungskäufer und Bauherren vertraglich um ihr Recht gebracht werden.

Wer heute baut, tut dies in der Regel via Generalunternehmer – mit dem entscheidenden Vorteil, dass jener die gesamte Koordination und Auswahl der beteiligten Firmen und Handwerker übernimmt und die Kommunikation kanalisiert. Ein Generalunternehmervertrag verpflichtet den Generalunternehmer, das Bauobjekt zu einem pauschal festgelegten Preis schlüsselfertig und termingerecht zu übergeben. Die Tücken eines solchen Vertrags werden aber selbst bei einem gemeinsamen Gang zum Notar oftmals verschwiegen.

Baugarantien

Das Unrecht mit den Mängelrechten

In vielen Fällen entzieht sich der Generalunternehmer seiner Verantwortung, was allfällige Mängel am Objekt angeht. Im Vertrag steht dann, der Generalunternehmer trete die Mängelrechte an den Käufer ab – was von diesem oftmals (fälschlicherweise) als Verbesserung der eigenen Position interpretiert wird. In Wahrheit aber kann das Recht zur Behebung von Mängeln nur einmal, an den ersten Käufer der Überbauung abgetreten werden – den nachfolgenden Käufern steht dieses Recht also nicht mehr zu. Hinzu kommt, dass dem Wohnungskäufer meist der Überblick fehlt, welche Handwerker als Subunternehmen in den Bau involviert waren.

Die Beweissicherung ist Aufgabe des Käufers

Die Behebung von Mängeln sollte also in der Verantwortung des Generalunternehmers bleiben und weder an den Bauherrn noch an den Wohnungskäufer abgetreten werden. Dafür muss der Auftraggeber bei den Vertragsverhandlungen mit dem

Generalunternehmer sorgen.

Nach der Fertigstellung entdeckte Mängel müssen dem Unternehmer innerhalb der festgelegten Frist gemeldet und durch diesen unentgeltlich behoben werden. Die Beweissicherung sollte vom Wohnungskäufer oder Bauherrn mit besonderer Vorsicht unternommen und im Übergabe- oder Fertigstellungsprotokoll vermerkt werden.

Nur so schützt er sich davor, allfällige Nachbesserungsarbeiten selbst in Auftrag geben und bezahlen zu müssen.