Das Feuer um jeden Preis verhindern

Ein Brand im Betrieb kann tödlich enden – sowohl für die Mitarbeiter wie auch für das Unternehmen. In den allermeisten Fällen können Brände gut verhindert werden, wenn bestimmte, einfache Grundregeln eingehalten werden. Dazu muss Geld, etwas Zeit und sorgfältige Planung investiert werden – ein Investment, das aber sich definitiv lohnt. Denn meistens sind Feuer in Betrieben darauf zurückzuführen, dass einfachste Gebote nicht eingehalten wurden (Rauchverbot missachtet, Lacke oder Spraydosen auf Heizkörpern abgestellt, ungenügende Sicherheitsvorkehrungen bei Schweiss- oder Schneidarbeiten, etc.).

Was in Sachen betrieblicher Brandschutz zu überprüfen ist

Wie können solche Brände also verhindert werden? Was ist im Betriebsalltag zu beachten? Und worauf sollten Mitarbeiter getrimmt werden?

Feuer - Brandschutz

Das Flammendreieck nicht spielen lassen!

Jeder Verbrennungsvorgang kann im Wesentlichen auf 3 Komponenten zurückgeführt werden, die im Brandfall miteinander in Kontakt treten: Sauerstoff, ein brennbarer Stoff (Holz, Papier, Leim, Textilien, Kunststoffe, Gase, Acetylen, etc.) und eine Zündquelle (Heizungen, Zündhölzer, Schleiffunken, Flühlampen, Wärmestrahler, Kochplatten, Kurzschluss, etc.). Die einfachste, wichtigste und effizienteste Regel, einen Brand zu verhindern, ist die strikte Trennung dieser 3 Elemente. Den Sauerstoff können wir nicht entfernen, sonst bliebe keine Luft zum Atmen. Somit bleibt, in jedem Fall und konsequent Zündquelle und brennbare Stoffe auseinanderzuhalten.

Bauliche Massnahmen steigern die Sicherheit

Eine Vielzahl von betrieblichen Brandfällen ist nicht selbst verschuldet, sondern durch Dritte von aussen ausgelöst worden. Wenn Feuer beispielsweise durch Lüftungsschächte in einen Lagerraum dringt, so helfen die eben genannten Anweisungen nichts mehr. Ausreichender Brandschutz lässt sich nicht durch lose Einzelmassnahmen sicherstellen, sondern muss durch bauliche Schritte ergänzt werden: Richtig abgeschottete Kabelführungen und Rohrleitungen sowie sichere Rettungswege und Treppenhäuser sind ein Muss.

Ein Minimum an baulichem Brandschutz ist durch die Gesetzespflicht gewährleistet. Diese sind aber oft relativ abstrakt und allgemein gefasst. Es lohnt sich also, externe Fachberater beurteilen zu lassen, wo zusätzliche Massnahmen – etwa Brandwände bei Rohrleitungsdurchführungen oder die Installation besserer Brandmelder – in Ihrem Betrieb sinnvoll sind. Wichtig ist auch, dass die Mitarbeiter genau wissen, was im Brandfall zu tun ist. Gänge sollten stets frei, ausreichend Feuerlöscher prominent platziert und

Evakuierungspläne gut sichtbar aufgehängt sein.

Als Hausbesitzer oder Unternehmer ist man schliesslich in der Pflicht und in der Verantwortung, sich, seinem Eigenheim, Unternehmen und vor allem seinen Mitbewohnern oder Mitarbeitern Sicherheit im Brandfall zu garantieren.

 

Baugarantien

Wie Wohnungskäufer und Bauherren vertraglich um ihr Recht gebracht werden.

Wer heute baut, tut dies in der Regel via Generalunternehmer – mit dem entscheidenden Vorteil, dass jener die gesamte Koordination und Auswahl der beteiligten Firmen und Handwerker übernimmt und die Kommunikation kanalisiert. Ein Generalunternehmervertrag verpflichtet den Generalunternehmer, das Bauobjekt zu einem pauschal festgelegten Preis schlüsselfertig und termingerecht zu übergeben. Die Tücken eines solchen Vertrags werden aber selbst bei einem gemeinsamen Gang zum Notar oftmals verschwiegen.

Baugarantien

Das Unrecht mit den Mängelrechten

In vielen Fällen entzieht sich der Generalunternehmer seiner Verantwortung, was allfällige Mängel am Objekt angeht. Im Vertrag steht dann, der Generalunternehmer trete die Mängelrechte an den Käufer ab – was von diesem oftmals (fälschlicherweise) als Verbesserung der eigenen Position interpretiert wird. In Wahrheit aber kann das Recht zur Behebung von Mängeln nur einmal, an den ersten Käufer der Überbauung abgetreten werden – den nachfolgenden Käufern steht dieses Recht also nicht mehr zu. Hinzu kommt, dass dem Wohnungskäufer meist der Überblick fehlt, welche Handwerker als Subunternehmen in den Bau involviert waren.

Die Beweissicherung ist Aufgabe des Käufers

Die Behebung von Mängeln sollte also in der Verantwortung des Generalunternehmers bleiben und weder an den Bauherrn noch an den Wohnungskäufer abgetreten werden. Dafür muss der Auftraggeber bei den Vertragsverhandlungen mit dem

Generalunternehmer sorgen.

Nach der Fertigstellung entdeckte Mängel müssen dem Unternehmer innerhalb der festgelegten Frist gemeldet und durch diesen unentgeltlich behoben werden. Die Beweissicherung sollte vom Wohnungskäufer oder Bauherrn mit besonderer Vorsicht unternommen und im Übergabe- oder Fertigstellungsprotokoll vermerkt werden.

Nur so schützt er sich davor, allfällige Nachbesserungsarbeiten selbst in Auftrag geben und bezahlen zu müssen.

Mängelrügen – Knappe Fristen können für den Bauherrn zum Verhängnis werden

Gemäss Obligationenrecht hat ein Bauherr nach der Fertigstellung eines Werks allfällige Mängel bei deren Entdeckung sofort zu melden – sonst zerfällt sein Recht auf die Rüge. Diese Regel findet nicht nur in Bezug auf Handwerker oder Generalunternehmer sondern auch auf Planerleistungen Geltung. Ein Fall in Winterthur zeigt, mit welcher Strenge das Bundesgericht die gesetzlich festgelegte Fristen durchsetzt. Doch zu Recht?

Maengelrüge

Mängelrügen für Planer: Knappe Fristen können für den Bauherrn zum Verhängnis werden

Nichtbeachtung der Rügefrist kann teuer werden

In der sogenannten «Sennhof-Affäre» ging es – um es ganz kurz zusammenzufassen – um die mangelhafte ingenieurtechnische Bearbeitung der Trägerkonstruktion des neuen Schulhauses «Sennhof». Statiker hatten 2006 fehlerhafte Berechnungen abgeliefert und damit einen viermonatigen Baustopp verursacht. Die Juristen des Winterthurer Baudepartements hatten mit ihrer Mängelrüge aber zu lange gewartet – und die massgebliche Frist verstreichen lassen. Dies kam die Stadt teuer zu stehen: Über 3 Millionen Franken Verlust waren zu verbuchen.

Mängelrügen gelten auch für Planer – jedoch nur innert geltender Frist

Die Rügefrist für Mängel bei der Planerleistung umfasste im Fall «Sennhof» gerade mal 7 Tage. Sowohl das Handels- als auch das Bundesgericht zeigten mit ihren Beschlüssen, dass mit dieser Frist nicht zu spassen ist – und erklärten die Anfechtungen des Stadtrats für ungültig. Die Medien berichteten empört und stellten die berechtigte Frage, ob diese Art von Sofort-Rüge sinnvoll ist. Denn gerade bei planerischen Leistungen ist solch eine knappe Frist schlicht unrealistisch.Künftige Revisionen des Obligationenrechts sollten zu grosszügigeren Fristen führen, wodurch die Problematik entschärft würde.

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Von der Bauidee zur Bauabnahme

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Der Spielplatz – kleines Paradies für Kinder

Nimmt man sich etwas Zeit, um Kindern beim Spielen auf einem Spielplatz zuzusehen, stellt man schnell fest, wie wichtig das Spiel im Freien für eine gesunde Entwicklung des Kindes ist. Körper und Geist sind involviert und auch die Sinne werden aktiv eingesetzt. Ebenso werden beim Spiel im Freien Geschicklichkeit, Muskelkraft, Verstand und auch das soziale Verhalten trainiert.

Gerade in einer digitalisierten und virtuell geprägten Zeit, wie sie Kinder heute erleben, ist als Ausgleich das Spiel im Freien besonders wichtig. Deshalb sollte beim Hauskauf oder –bau darauf geachtet werden, dass es genügend Raum für Spielmöglichkeiten im Freien gibt.

Attraktivität eines Spielplatzes aus der Sicht des Kindes

Für Kinder ist nicht in erster Linie die Quantität der Spielgeräte entscheidend, sondern vielmehr die Qualität, die ihnen ein Spielplatz zu bieten hat. Einen Spielplatz mit Sträuchern und Bäumen, die man als Versteck, zum Hüttenbau usw. nutzen kann, ziehen Kinder einem Spielplatz vor, der zwar manche Geräte zu bieten hat, jedoch in einer sterilen und mit Beton verbauten Umgebung steht. Ein Baumstamm, der zum Balancieren oder Wippen einlädt, wirkt mindestens so anziehend wie ein Klettergerüst aus Metall.

Bedenken sollte man auch, dass Kinder, die sich draussen austoben können, glücklicher und ausgeglichener sind. Ausserdem können sie sich eher selber beschäftigen und schlafen besser als Kinder, die ihre Freizeit vorwiegend vor dem Fernseher oder dem Computer verbringen, wo sie  alles «serviert» bekommen.