Immobilienmakler – Wohneigentum mit einer Fachperson kaufen oder verkaufen

Wohneigentum kann zum einen gebaut oder es kann auch gekauft werden – fixfertig oder besser gesagt, schlüsselfertig. Beim Verkauf einer Immobilie kommt in der Regel der Immobilienmakler zum Einsatz.

Wilde Natur dank vernünftiger Planung

Natur – sie bietet uns gestressten Stadtmenschen Erholungsraum, Inspiration und kreative Freiheit. Sie führt uns zurück zu unserem eigentlichen Wesen, weg von der Hektik des Alltags in die Ruhe hinein. Wir brauchen sie dringend und wenn möglich direkt hinter dem Haus als Erholung- und Rückzugsraum, als Oase und Ort der Musse. Hier kommt die Gartenplanung ins Spiel.

Wie der Gartenplaner Ihr Leben leichter macht…

So hätte man das gern – aber seien wir ehrlich, in Tat und Wahrheit bedeutet die wilde Natur aber eine Menge Fleiss und Schweiss! Kaum eine Woche kann man als Gartenbesitzer verstreichen lassen, ohne draussen anpacken zu müssen. Nach Feierabend oder am Wochenende muss geschnitten, gemäht, gehegt und gepflegt werden. Und die schönen Mussestunden welken allzu schnell dahin.

Wilder Garten: Wäre es auch anders möglich gewesen?

Sie wissen genau: Ich sollte heute dringend noch in den Garten, es ist viel zu tun! Aber die Zeit reicht dafür schlicht nicht aus. Aufwendige Pflanzen brauchen Zuwendung, aber es ist keine Kraft mehr für deren Pflege da. Kennen Sie das Gefühl? Und fragen Sie sich auch manchmal: Wäre es auch anders möglich gewesen? Ja, wäre es.

Persönliche Bedürfnisse und individuelle Vorlieben können durchaus so angelegt und umgesetzt werden, dass die Pflege des eigenen Grüns auch wirklich machbar ist.

Machbar heisst: Möglichst viel Ertrag bei möglichst wenig Aufwand. Hier kommt der professionelle Gartenplaner ins Spiel. Gewiss, Fachleute bedeuten ein finanzielles Investment – aber eines, dass sich garantiert lohnen wird, für die ganze Familie.

Mit der Natur einen einzigartigen Garten gestalten

Mit der Natur einen einzigartigen Garten gestalten

Ihre individuelle Grünfläche: Eine Frage für den Gartenplaner

Die eigene Grünfläche lässt sich ohne Kompromisse kreativ und individuell so gestalten, wie Sie das wollen und brauchen. Ob als Spielwiese für Kinder, als romantische Rosenanlage, als praktischer Gemüsegarten oder schlichter Steingarten – es ist der Job des Gartenplaners, ihre Bedürfnisse so umzusetzen, dass ihr gewünschter Garten langfristig Bestand hat und sie nicht zu viel Kraft und Zeit kostet.

Besonders in der Planungsphase lohnt es sich, einen Gartenbauer zu Rate zu ziehen.

Der Genuss hält länger an, die zur Verfügung stehende Fläche wird optimal genutzt und in allen vier Jahreszeiten kommt der Garten dank gut durchdachter Bepflanzung vorteilhaft zur Geltung.

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Was bei der Gartenplanung zu beachten ist

Gartenbau: Was bei der Gartenplanung zu beachten ist

© haus-planen.ch – überarbeitet am 4.12.2019

Mängelrügen: Knappe Fristen können für den Bauherrn zum Verhängnis werden

Knappe Fristen können für den Bauherrn zum Verhängnis werden

Gemäss Obligationenrecht hat ein Bauherr nach der Fertigstellung eines Werks allfällige Mängel bei deren Entdeckung sofort zu melden – sonst zerfällt sein Recht auf die Rüge. Diese Regel findet nicht nur in Bezug auf Handwerker oder Generalunternehmer sondern auch auf Planerleistungen Geltung. Ein Fall in Winterthur zeigt, mit welcher Strenge das Bundesgericht die gesetzlich festgelegte Fristen durchsetzt. Doch zu Recht?

Nichtbeachtung der Rügefrist kann teuer werden

In der sogenannten «Sennhof-Affäre» ging es – um es ganz kurz zusammenzufassen – um die mangelhafte ingenieurtechnische Bearbeitung der Trägerkonstruktion des neuen Schulhauses «Sennhof». Statiker hatten 2006 fehlerhafte Berechnungen abgeliefert und damit einen viermonatigen Baustopp verursacht. Die Juristen des Winterthurer Baudepartements hatten mit ihrer Mängelrüge aber zu lange gewartet – und die massgebliche Frist verstreichen lassen. Dies kam die Stadt teuer zu stehen: Über 3 Millionen Franken Verlust waren zu verbuchen.

Mängelrügen gelten auch für Planer – jedoch nur innert geltender Frist

Die Rügefrist für Mängel bei der Planerleistung umfasste im Fall «Sennhof» gerade mal 7 Tage. Sowohl das Handels- als auch das Bundesgericht zeigten mit ihren Beschlüssen, dass mit dieser Frist nicht zu spassen ist – und erklärten die Anfechtungen des Stadtrats für ungültig. Die Medien berichteten empört und stellten die berechtigte Frage, ob diese Art von Sofort-Rüge sinnvoll ist. Denn gerade bei planerischen Leistungen ist solch eine knappe Frist schlicht unrealistisch.Künftige Revisionen des Obligationenrechts sollten zu grosszügigeren Fristen führen, wodurch die Problematik entschärft würde.

Brandschutz: vorbereitet sein für den Notfall

Laut der Online-Enzyklopädie versteht man unter Brandschutz «alle Massnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorbeugen und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen.» Eine wichtige Präventiv-Massnahme, die vor allem dann wichtig wird, wenn’s brennt, wenn’s drauf ankommt.

Vorbeugen ist besser als leiden: Die Statistik spricht für sich

Ein Brandschutz hat das Ziel die Entstehung von Feuer, die Ausbreitung und Auswirkung von Bränden zu verhindern, beziehungsweise einzuschränken. Braucht es das überhaupt und wie oft brennt es in der Schweiz? Ein Blick auf die Statistik zeigt folgende Angaben:

Laut der Schweizer Brandstatistik ereignen sich in der Schweiz jährlich zirka 20 000 Haus- und Wohnungsbrände. Dabei würden 12‘000 Gebäude beschädigt oder zerstört. Jährlich sterben bis zu 40 Menschen (90 % der betroffenen Menschen sterben an einer Rauchvergiftung), rund 200 Menschen ziehen sich schwere Verletzungen zu. (Quelle: hev-schweiz.ch – 30.04.2012 und Brand: Prävention – www.ch.ch).

Brandschutz-Massnahmen

Das Schweizer Portal von Bund, Kantonen und Gemeinden ch.ch nennt als Brandursachen im Haushalt meistens defekte oder unsachgemäss betriebene Elektrogeräte oder Unachtsamkeit. Drei von vier Bränden in der Schweiz würden im Haushalt entstehen. Das Brandrisiko sei wegen der vielen Elektrogeräte, Wärmequellen und brennbaren Materialien besonders hoch, berichtet ch.ch weiter. Um Brände zu verhüten, sollten verschiedene Vorsichtsmassnahmen beachtet werden. Zum Beispiel seien die Fluchtwege wie Gänge, Treppen etc. unbedingt frei zu halten. Diese bieten zwar angenehmen Platz für Stauraum, doch im Brandfall können sie schwerwiegende Folgen auslösen (Quelle: Brand: Prävention – ch.ch).

 

Die Wärmebildkamera – spezialisiert auf für das menschliche Auge Unsichtbares.

Vielleicht haben Sie den Begriff Wärmebildkamera schon gehört. Zum Beispiel im Zusammenhang mit einer Messung, ob ein Haus in Sachen Energie «dicht hält». Sie zeigt etwas auf, was wir mit unserem menschlichen Auge nicht sehen können: Wärme. Besonders Wärme, die aus den undichten Stellen eines Gebäudes entflieht. Aber nicht nur das. Die Feuerwehr setzt diese Kamera ebenfalls ein, insbesondere dann, wenn es darum geht, nach Glutnestern zu suchen. Was früher erkannt wird, kann schneller bekämpft werden. Etwas, das bei Bränden extrem wichtig ist.

Der grosse Vorteil von Wärmebildkameras: Die Messung erfolgt berührungslos auch über grössere Entfernung. Mittlerweise wird die Kamera in den verschiedensten Gebieten eingesetzt, überall dort, wo Wärme vorhanden ist. Hier ein paar Beispiele:

Vielfältige Einsatzgebiete

Die Wärmebildkamera deckt auf.

Vielfältiges Einsatzgebiet.

Die Wärmebildkamera hat ihren Ursprung im Militärgebrauch. Sie wurde während des Korea-Krieges entwickelt. Da sich die Technik weiterentwickelt hat, kann sie auch zur Prüfung der Wärmedämmung von Häusern, zur Gebäudediagnostik, zu Energieausweis und Kontrolle von Flachdächern, zur Strukturanalyse des Mauerwerks und zur Feuchte-Detektion in Wänden eingesetzt werden.

Auch die Industrie verwendet Wärmebildkameras. Zum Beispiel zur Messung der Verteilung der Verlustleistung an elektronischen Baugruppen und zur Prüfung elektrischer Geräte. Desgleichen werden Wärmebildkameras für die Messung der Oberflächentemperatur von Landflächen oder Ozeanen eingesetzt.

Hilfe bei der Kontrolle zur Grenzüberwachung

Nicht jeder Grenzabschnitt kann rund um die Uhr von Wachpersonal überwacht werden. Die Lösung bietet eine Wärmebildkamera, denn auch Menschen strahlen Wärme ab. Die Bundespolizei überwacht mit Hilfe von stationären und mobilen Wärmebildkameras Grenzabschnitte. Illegale Grenzübertritte können so erkannt werden: Menschen und Tiere sind aufgrund der erhöhten Temperatur auch im Dunklen aus der Ferne sichtbar. (Quelle: Wikipedia).

Entwicklung geht weiter.

Eigentlich ist es erstaunlich, was ein solches Gerät erfassen und wie vielfältig es eingesetzt werden kann. Wärme. Für uns Menschen  unsichtbar. Ausser beim Lagerfeuer, wenn der Blick über den Flammen auf den durch die Hitze verschwommenen Hintergrund schwenkt. Das Gute an der Wärmebildkamera ist: Sie wird weiterentwickelt. Davon profitieren auch Eigenheimbesitzer. Denn auch wenn erneuerbare Energie gefördert wird, so gilt es nach wie vor, den Verbrauch so gut wie möglich einzugrenzen!