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Wie Baumängel verhindert werden können

Undichte Fenster. Risse im Mauerwerk. Eine durchfeuchtete Wand im Keller. Wer seine neue Immobilie bezieht, möchte sich nur ungern mit derlei Baumängeln und ihren langfristigen Folgen auseinandersetzen. Doch eine kürzlich an der ETH Zürich abgeschlossene Forschungsstudie kommt zu dem ernüchternden Ergebnis, dass im Schweizer Wohnungsbau durchschnittlich 15 wesentliche Mängel pro Bauprojekt festgestellt werden (Oliver Kriebus, «Baumängel im Schweizer Wohnungsbau», ETH, 2013).

Garantiedauer beachten, weil Mängel es in sich haben.

Baumängel haben es in sich, das zeigen auch die Statistiken. Bauherren tun gut daran, bei der Bauabnahme einen Spezialisten zu Rate zu ziehen. Verpasste Mängelfristen können einen teuer zu stehen kommen. Das muss nicht sein.

Die Bauherrenberatung und ihre Vorteile

Der Bau eines Hauses erfordert eine gute Planung und Organisation. Nicht nur der Standort und wichtige architektonische Voraussetzungen sind zu klären, sondern es müssen auch weitere Faktoren berücksichtigt werden, darunter juristische und wirtschaftliche Belange mit einer genauen Bedürfnisanalyse. Gleichzeitig sind heute umwelttechnische und energetische Fragen zu beachten, besonders in Sachen nachhaltige Materialien, Energieeffizienz und Sicherheit. Es lohnt sich für den Bau eines Eigenheims auf eine professionelle Unterstützung durch die Bauherrenberatung zu setzen. Sie dient in erster Linie dem Konsumentenschutz und steht sowohl für den Privatbau als auch den Gewerbebau zur Verfügung.

Baukontrolle – was alles dazugehört

Wo gehobelt wird, fliegen Späne. Beim Schreinern ganz logisch – und im übertragenen Sinn gilt diese Tatsache auch beim Bauen generell. Auch logisch! Für Bauherren wie Handwerker, Laien wie Experten. Doch was geschieht, wenn es – zum Beispiel bei einem Umbau – zu mehr als nur Spänen, sprich zu grösseren Unannehmlichkeiten kommt? Zu Baumängeln oder gar Bauschäden? Und was bedeutet der Begriff Bautoleranz? Erfahren Sie hier, wie Sie Bauschäden frühzeitig verhindern können. 

Bauabnahme vereinbaren

Es empfiehlt sich, bereits im Kauf-, Werk- oder Generalunternehmervertrag eine ordentliche Bauabnahme zu vereinbaren. Vorgenommen wird diese nach Fertigstellung eines Baus, indem der Ersteller gemeinsam mit dem Bauherrn das Bauwerk prüft.