Was macht ein Bauberater genau?
Allein im Jahr 2019 lebte runde eine Million Schweizer*innen ihren Traum vom Einfamilienhaus. Doch der Weg in die eigenen vier Wände ist oft eine organisatorische Odyssee. Kein Wunder, denn nicht selten sind bis zu 22 verschiedene Gewerbe in den Hausbau involviert. Da kann einiges schiefgehen. Doch keine Sorge: Mit einem erfahrenen Bauberater*in an Ihrer Seite erfüllen Sie sich den Wunsch vom Eigenheim schneller, einfacher und komfortabler. Nur was genau macht ein Bauberater*in eigentlich?
Die Themen in diesem Artikel:
Was macht eine Bauberater*in genau?
Wozu brauche ich einen Bauberater*in?
Ein Bauberater*in betreut den Bauprozess. Bereits vor Abschluss der Bauverträge ist seine Expertise oft Gold wert. Eingehend prüft er den Vertragsentwurf und informiert die Bauherr*innen über alle wichtigen Details – selbstverständlich in Laiensprache. So entstehen erst gar keine Sprachbarrieren. Und je weniger Sprachbarrieren entstehen, desto reibungsloser läuft später der Hausbau.
Doch mit der Vertragsprüfung ist der Dienst von Bauberater*innen noch lange nicht getan. Auch die laufende Bau- und Qualitätskontrolle fällt in ihren Aufgabenbereich. Regelmässig statten sie der Baustelle einen Besuch ab, kontrollieren und dokumentieren den Baufortschritt und überprüfen die Qualität der Arbeit. So können Sie sich sicher sein, dass Sie in wenigen Monaten in ein solides Haus ziehen können.
Zugleich kümmern sich Bauberater*innen um alles Organisatorische. Zuverlässig koordinieren sie die Terminvergabe zwischen den beteiligten Gewerkschaften und kontrollieren regelmässig die Rechnungen.
Bei der 2-jährigen Garantieabnahme erweist sich der Berater ebenfalls als wertvolle Stütze. Die 2-jährige Garantieabnahme ist schliesslich die letzte Chance für Eigentümer*innen, Makel zu beanstanden, die innerhalb von zwei Jahren nach Abnahme entstanden sind.
Da diese Schlussabnahme aber gerne einmal vom Bauunternehmen vergessen oder unterschlagen wird, ist man mit einem Profi an seiner Seite stets gut beraten. Er geht sicher, dass der Bauherr*in zu seinem Recht kommt.
Wie stark Sie den Berater*in den Hausbau mit einbeziehen wollen, entscheiden Sie selbst. Gerne steht er Ihnen während des gesamten Bauprozesses mit Rat und Tat zur Seite – von der Bodenplatte bis zur Hausabnahme. Auf Wunsch berät er Sie aber auch nur zu einzelnen Bauabschnitten.
Wann lohnt sich eine Baukontrolle?
Kein Zweifel: Baumängel sind der grösste Schreck des Bauherren. Gerade bei grösseren Mängeln hat er schwer zu schlucken. Denn nicht selten muss er für Schlampereien am Bau gleich mehrere tausend Franken hinblättern.
Und genau hier zahlt sich eine professionelle Bauberatung aus. Gewissenhaft bewahrt sie Bauherr*innen vor kostspieligen Schäden am Bau.
Speziell für Bauherr*innen, die keinen Architekten beauftragen, lohnt sich die Absicherung. Und das sind gar nicht so wenig. Zum Beweis: Stolze 90 Prozent (Quelle: rnd.de) verzichten mittlerweile auf die Unterstützung eines Architekten. Ohne Architekten haben sie allerdings auch keinen Befürworter, der für sie vor Ort nach dem Rechten sieht und im Falle von Unstimmigkeiten eintritt. Sie sind sozusagen sich selbst überlassen. Der Bauleiter ist schliesslich kein würdiger Ersatz. Als Angestellter der zuständigen Baufirma steht er im Zweifelsfall nicht zwangsläufig auf der Seite der Bauherr*innen.
Gleichzeitig loben viele Kund*innen den Komfort beim Hausbau mit Berater.
Da der Bauberater die Terminkoordination und Kommunikation mit den verschiedenen Gewerkschaften übernimmt, können sich die Bauherr*innen entspannt zurücklehnen und auf ihr Eigenheim freuen.
Nehmen sie die Terminkoordination und Kommunikation selbst in die Hand, kommt deutlich mehr Aufwand und Stress auf sie zu.
Gut zu wissen:
Wussten Sie, dass Bauberater*innen auch eine Art Dolmetscher sind?
Wenn einer die Fachsprache der Baubranche fliessend beherrscht, dann definitiv sie. Und genau diese Kompetenz macht sie zu idealen Übersetzer*innen.
Sorgfältig übertragen sie die komplizierte Fachsprache aus Bauverträgen in eine leicht verständliche Laiensprache, die der Kunde problemlos versteht. Umso weniger sprachliche Stolpersteine treten bei der Bauplanung und Baukontrolle auf.
Wann lohnt sich eine Baukontrolle?
Wer darf sich Bauberater*in nennen?
Prinzipiell darf sich jeder Berater*in nennen. Die Bezeichnung ist schliesslich nicht geschützt – zumindest bislang. Für gewöhnlich bieten Architekten und Bauingenieure ihre Beratungsdienste an. Dasselbe gilt aber auch für erfahrene Handwerker.
Was zeichnet einen guten Berater*in aus?
Das A und O einer guten Bauplanung und Baukontrolle sind Flexibilität und Mobilität.
Der Sachverständige muss jederzeit erreichbar sein und regelmässig auf der Baustelle Präsenz zeigen. Denn nur so bleibt er auf dem Laufenden und kann die Bauherr*innen umfassend über den Fortschritt informieren.
Im Idealfall befindet sich das Büro des Beraters in unmittelbarer Nähe zur Baustelle – am besten im Umkreis von 20 bis 30 Kilometern. So kann er auch kurzfristig nach dem Rechten sehen.
Genauso wichtig sind Erfahrung und Expertise. Wählen Sie keinen Frischling oder Quereinsteiger, der nun sein Glück als Berater in der Baubranche versucht.
Setzen Sie auf einen Fachmann, der seit vielen Jahren in der Baubranche aktiv ist.
Das kann ein Architekt, ein Bauingenieur, aber auch ein erfahrener Handwerker sein – Hauptsache, er weiss, wovon er spricht. Bestenfalls hat er bereits Rezessionen als Berater vorzuweisen. Denn waren andere Bauherr*innen bereits mit seinen Diensten zufrieden, sind Sie es vielleicht auch.
Ein weiterer Trumpf:
Ein vielversprechender Berater ist gut vernetzt. Sprich: Er tritt nicht als Einzelkämpfer auf, der angeblich über sämtliche Gewerkschaften auf dem Bau Bescheid weiss.
Das ist heutzutage unrealistisch. Ein Hausbau ist so komplex, dass man auf die Expertise anderer angewiesen ist. Im Optimalfall arbeitet der Berater also in Gruppen oder Verbänden, die sich gegenseitig mit ihrem Fachwissen unterstützen – von der Bauplanung über die 2-jährige Garantieabnahme bis hin zur Erläuterung der Bauverträge.
Das Thema Bauberatung im Web
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Bauabnahme vereinbaren
Es empfiehlt sich, bereits im Kauf-, Werk- oder Generalunternehmervertrag eine ordentliche Bauabnahme zu vereinbaren. Vorgenommen wird diese nach Fertigstellung eines Baus, indem der Ersteller gemeinsam mit dem Bauherrn das Bauwerk prüft.
© haus-planen.ch/ Jana Winter – 1.3.2022