Altliegenschaften – Altwohnungen

Es gibt viele erschlossene Altliegenschaften mit guter Infrastruktur, die zum Verkauf stehen. Diese sind ein sinnvoller Weg zum Wohneigentum.

Stockwerkeigentum

Wer günstiges Wohneigentum sucht und nicht alleine die Verantwortung für den Unterhalt einer Liegenschaft tragen will, ist hiermit gut bedient. Voraussetzung ist jedoch die Freude am engen Kontakt mit den Nachbarn.

Die Qual der Wahl – Teil 2 – Das Reihenhaus

Wenn Sie sich Ärger beim Bauen schenken und lieber gleich ein fixfertiges Haus erwerben möchten, ist dies die richtige Lösung. Die rationalisierte Bauweise bietet ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis, dank gemeinsamer Heizung und geringerem Landverbrauch werden Kosten gespart.

Standortwahl

Die Lage Ihres zukünftigen Heims ist ungemein wichtig, damit Sie sich wohlfühlen. Genau wie die Einrichtung des Hauses muss sie mit Ihren Bedürfnissen und Wünschen übereinstimmen. Überprüfen Sie bei Ihrem Wunschstandort, ob in der Nähe Einkaufsmöglichkeiten vorhanden sind und wo sich Post, Kindergarten, Kinderarzt und Schulen befinden. Ausserdem sollten Sie abklären, wie es mit den Verkehrsbedingungen, sprich Zufahrtsstrassen und öffentliche Verkehrsmittel, steht. Es kann gut sein, dass Sie mit einem Haus im Grünen ein (Zweit-)Auto brauchen.

Lärmemissionen, Wegrecht, Sicht u.a.

Bevor Sie ein Grundstück kaufen, lohnt sich der Gang zur Gemeindekanzlei. Werfen Sie dort einen Blick auf das Altlastenkataster. So finden Sie heraus, ob beispielsweise der Untergrund des Bauplatzes belastet ist oder eine neue Strasse geplant ist, von welcher Lärmemissionen zu erwarten sind. Ausserdem erfahren Sie auf dem Bauamt, ob vor Ihrem zukünftigen Haus allenfalls eine Überbauung geplant ist.

Klären Sie zudem beim Grundbuchamt ab, ob Dienstbarkeiten bestehen, z. B. ein Wegrecht. Sie können sich auf der Gemeindekanzlei gleich auch noch nach den Baulandpreisen und dem Steuerfuss der Gemeinde erkundigen.

Bauen im Baurecht

Wenn Sie selber bauen wollen, kann der Landanteil gut und gerne 30 Prozent der Gesamtkosten ausmachen. Günstiger fahren Sie, wenn Sie im Baurecht bauen. Das heisst, Sie zahlen jährliche Baurechtszinsen für ein Grundstück, das einem Baurechtgeber (Private, Gemeinden) gehört. Solche Baurechtsverträge können für eine Dauer von bis zu 100 Jahren abgeschlossen werden. Wird der Vertrag danach nicht verlängert, geht die Immobilie gegen eine Entschädigung an den Baurechtgeber. Beachten Sie allerdings, dass Banken solche Projekte weniger gerne finanzieren. Und Achtung: Es gibt günstige Baurechtszinsen und es gibt Wucher. Informieren Sie sich deshalb gut, bevor Sie auf einen Baurechtsvertrag eintreten.

Der Schritt zum Wohneigentum

Der Vermieter erhöht jährlich unangekündigt die Miete, der Hauswart arbeitet schlecht und ist kaum erreichbar, die Nachbarn sind laut und die Waschmaschine ist ständig besetzt. Kurz gesagt, Sie sind es leid, in Ihren vier Wänden eingeschränkt zu sein. Deshalb haben Sie sich für einen grossen Schritt entschieden: den Schritt in die (Wohn-)Freiheit, resp. den Kauf von Wohneigentum.

Günstige Hypotheken ermuntern zum Hauskauf und zum Hausbau. Dadurch kann selbstgenutztes Wohneigentum unter Umständen günstiger sein als eine Mietwohnung. Passen Sie jedoch auf, dass Sie sich nicht blindlings in den Kauf stürzen, denn es lauern zahlreiche Tücken und Fallen auf Bauherren. Sparen Sie sich den Ärger, denn mit der Beachtung der wichtigsten Grundregeln können Sie sich vor bösen Überraschungen schützen.

Vorteile des Wohneigentums

  • Keine Kündigung: Das Haus oder das Stockwerk gehört Ihnen. Sie können dort auf unbestimmte Zeit bleiben, da Ihnen niemand kündigen kann.
  • Selbstverwirklichung: Sie erhalten grosse Gestaltungsfreiheiten. Nehmen Sie sich Zeit, Ihr Haus nach Ihrem Geschmack und Ihren Bedürfnissen einzurichten. Der gewonnene attraktive Lebensraum wird Ihnen viel Freude und Erholung bereiten.
  • Steuervorteile: Bei Hypothekar-Schuldzinsen, Kosten für werterhaltende Unterhaltsarbeiten und Einlagen in den Erneuerungsfonds (bei Stockwerkeigentum) werden Ihnen Steuerabzüge gewährt.

Nachteile des Wohneigentums

  • Unterhalt: In einem Haus müssen die Einrichtungen von Zeit zu Zeit ersetzt werden. Rechnen Sie dafür jährlich ein bis anderthalb Prozent der Bausumme (ohne Land).
  • Wertverlust: Selbstgenutztes Wohneigentum dient in erster Linie als Gebrauchsobjekt und nicht als Kapitalanlage. Es verliert ständig an Wert und bringt bei einem späteren Verkauf nicht mehr die einstige Kaufsumme ein. Auch Umbau-Investitionen werden Sie kaum verrechnen können.