Das richtige Werkzeug mieten und profitieren

Mehr Platz, mehr Licht, besser isoliert, mehr Zimmer oder leichter zugänglich – der Gewinn durch einen Umbau des Eigenheims ist spürbar und erlebbar für die ganze Familie. Und ein tolles Projekt zugleich! Denn hierzulande baut man gerne selber. Der Schweizer kann das. An hilfreicher Fachliteratur, nützlichen Onlinetipps oder kompetenten Nachbarn mangelt es in der Regel nicht – und so wird der Umbau, die Renovation oder gar der Neubau zu einem Erlebnis.

Wie entwickelt sich die Solarenergie Photovoltaik?

Welche Bedeutung hat dieser natürlicher Strom und erneuerbare Energie? Unser Autor, Reto Ramstein, ist dieser Frage nachgegangen.

Seit etwa 200 Jahren ist die technische Nutzung der Solarwärme möglich und seit einigen Jahrzehnten die Umwandlung des Sonnenlichtes in Strom. Die Schweizer Solarindustrie ist zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor geworden. Gemäss dem Branchenverband Swiss solar beschäftigt die Industrie 5000 – 7000 Personen und im Jahr 2008 wurde bereits rund 1.9 Mia. Franken erwirtschaftet. Die Photovoltaik ist damit auch zu einer wichtigen Technologie geworden, wobei die Schweiz zu den ersten Ländern gehörte, welche diese Solartechnik entwickelt hat. Mit jährlichen Marktwachstumsraten von über 50 Prozent ist ein Boom für die Produktion von Photovoltaikanlagen im Gang.

Billiger Solarstrom

Früher musste der Verbraucher für eine Kilowattstunde (KWh) Solarstrom noch 1.20 Franken bezahlen, heute sind es zwischen 50 und 75 Rappen. Es wird zudem erwartet, dass diese Preise in Zukunft weiter sinken werden, was die Produktion von Photovoltaikanlagen noch zusätzlich anheizen könnte. (Quelle: Agentur für erneuerbare Energien AEE).

Bedeutung/Nutzung der Photovoltaikanlagen

Aufgrund standardisierter Anlagentypen für Warmwasser und Heizungsunterstützung werden immer mehr Photovoltaikanlagen gebaut. Die daraus entstehende Solarwärme ist mit jedem anderen Energieträger kombinierbar. Das Nutzungspotential ist deshalb sehr gross: wenn alle bestehenden Gebäude optimal saniert würden, könnte mittels Photovoltaikanlagen der gesamte Wärmebedarf der Schweizer Haushaltungen gedeckt werden. Darüber hinaus produzieren diese Anlagen den Strom ohne lästige Emissionen, wie etwa Abfall, Lärm und Abgase. (Quellen: Bundesamt für Energie, bfe.admin.ch/themen, swissolar, Swissolar.ch/de/photovoltaik/) . Infolgedessen wird die Photovoltaik für eine nachhaltige Energieversorgung eine entscheidende Bedeutung haben. Wer jetzt in Photovoltaikanlagen investiert, ist sicher gut beraten, denn bis zum Jahr 2050 könnten rund 20 Prozent des derzeitigen Strombedarfs durch Photovoltaik erzeugt werden.

Fördergelder für Photovoltaikanlagen

Die Installation einer Solaranlage wird mit Fördergeldern unterstützt und ist steuerlich abzugsfähig. (Quelle: Bundesamt für Energie, bfe.admin.ch/themen)
Auf Bundesebene werden Photovoltaik-Anlagen mit der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) gefördert. Die KEV deckt die Differenz zwischen Produktion und Marktpreis und garantiert den Stromproduzenten von Photovoltaikanlagen einen Preis, der ihren Produktionskosten entspricht.

Planung einer Photovoltaik-Anlage

Planung einer Photovoltaik-Anlage

 

Empfehlungen an den Interessenten bei der Planung einer Photovoltaikanlage:

  • Anmeldung der neuen Anlage. Neue Photovoltaik-Anlagen müssen bei der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid angemeldet werden. Es besteht eine Warteliste für Neuanmeldungen (Quelle: Bundesamt für Energie, bfe.admin.ch/themen). Es ist deshalb zu empfehlen, dass die Anmeldung möglichst rasch an die Hand genommen wird. Das konkrete Anmeldeverfahren ist auf der Website von Swissgrid detailliert beschrieben (Swissgrid.ch/content/swissgrid/de/home/experts/topics/renewable_energies/crf.htm)
  • Benutzung des Solar-Dach Rechners. Mit Hilfe des Solar-Dach Rechners vom Branchenverband Swiss solar (Swissolar.ch/de/fuer-bauherren/solardachrechner/) kann der Interessent ausrechnen, welche Energiemenge seine Photovoltaikanlage produzieren wird und welche Förderung er dafür erwarten kann.
  • Berücksichtigung der kantonalen Förderung und der Energieversorger. Der Bau von Photovoltaikanlagen wird auch durch die Kantone und die einzelnen Energieversorger – mit Investitionsbeiträgen oder kantonalen Einspeisevergütungen – gefördert. Steuerabzüge sind ebenfalls möglich (Quelle: swisssolar, http://www.swissolar.ch/de/unsere-themen/foerderung/). Es ist deshalb zu empfehlen, sich direkt bei seinem Energieversorger über mögliche Beiträge zu informieren.

Autor: Reto Ramstein, Jurist

Weiterführende Links zum Thema Erneuerbare Energie

Regiearbeiten und deren Abrechnung

Eine komplexe Beziehung

Regiearbeiten im Voraus vertraglich festhalten. Bei Regiearbeiten handelt es sich um (Bau-)Arbeiten, die aufgrund nicht vorhersehbarer Entwicklungen erforderlich nach Zeitaufwand bezahlt werden. Nicht selten führen Regieleistungen zu Streit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, da die im Stundenlohn bezahlten Arbeiten nicht vorhergesehen waren und also das geplante Budget übersteigen. Andererseits wäre ein Bauvorhaben ohne Regiearbeitsklausel für den Handwerker geradezu fahrlässig.

Das Kleingedruckte kann für grosse Überraschungen sorgen

Welche Leistungen als Regie verrechnet werden dürfen, ist im Voraus zwischen den Parteien vertraglich festzulegen. Denn im Detail ist diese Frage häufig umstritten. So ist auf Offerten oftmals nur kleingedruckt zu lesen, dass «sämtliche Arbeiten in Regie beziehungsweise nach Aufwand abgerechnet» werden. Der Spielraum des Handwerkers ist durch eine solche Klausel relativ gross – und die nachträglichen Mehrkosten für den Auftraggeber in der Folge horrend, kommen in der Schlussrechnung noch Kosten für Wege, Transport und Entsorgung hinzu. Auch die Mehrwertsteuer gilt in der Regel als nicht mit eingerechnet.

Den Kostenspielraum vertraglich abstecken

All diese Komponenten müssen detailliert aus einer Offerte hervorgehen. Falls der Werkvertrag für die Vergütung für Regiearbeiten neben dem Verweis auf die Normen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins keine Ansätze enthält, so gelten laut SIA 188 «die in diesem Zeitpunkt am Auftragsort üblichen Ansätze».

Gegen allzu hohe nachträgliche Mehrkosten ist eine Absicherung also möglich. Genaues Lesen der Verträge und Normen sind allerdings die Voraussetzung dafür. Wer einer Offerte blind vertraut, kann das hinterher gewaltig bereuen.

Wenn die Mehrwertsteuer zum Fallstrick wird

Die in diesem Jahr revidierte SIA Norm 118 sorgt für teure Überraschungen

Steuer: Mehrwertsteuer

Ob in Zusammenarbeit mit einem Architekten, Bauunternehmer oder Gartenbauer, als Auftraggeber kommt man heute an der «Norm 118» des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) nicht mehr vorbei. Es ist der Standard, dass Verträge in allen nicht explizit geregelten Fragen auf SIA Norm im Sinne allgemeiner Vertragsbedingungen verweisen. So weit so gut. Nun wissen aber die Wenigsten, dass dieses Normenwerk kürzlich «sanft» überarbeitet wurde – laut offiziellem Statement angeblich nur dort, wo sie «nicht zu einer Verschiebung des Gleichgewichts zwischen den Vertragsparteien führte».

Dies entspricht jedoch kaum der Realität. Schwerwiegende Änderungen wurden unter den Teppich gekehrt – insbesondere das pikante Detail, dass die Mehrwertsteuer im ausgemachten Werkpreis nicht mehr miteinkalkuliert ist und also darüber hinaus zusätzlich verrechnet wird. Wer für eine Million ein Haus baut, erhält überdies noch eine Rechnung von CHF 80’000.- an Mehrwertsteuer.

«Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt die Mehrwertsteuer als nicht eingerechnet.»

Ob diesem Satz hat sich schon mancher Bauherr im Nachhinein erstaunt die Augen gerieben, als ihm nämlich klar wurde, dass die 8 % Mehrwertsteuer zum ausgemachten Werkpreis noch hinzukommen. Juristisch hat er jedoch keine Grundlage, sich zu beschweren – obschon diese Rechenart in der Schweiz eigentlich höchst ungewöhnlich ist. Diese Änderung der SIA Norm wird von der Rechtslehre scharf kritisiert, wiederspricht sie doch der bisherigen und sonst gängigen Praxis.

Im Normalfall bezahlt man hierzulande Endpreise, in denen sämtliche Steuern und Gebühren miteinberechnet sind. Es verwundert durchaus nicht, dass die Kommission, welche hinter der SIA-Revision steht, mehrheitlich aus Vertretern der Unternehmerseite besteht. Konsumentenschützer fehlen in diesem 19-köpfigen Gremium gar ganz.

Dem Auftraggeber bleibt also nur die sorgfältige Durchsicht des Normenwerks, auf das im Vertrag verwiesen wird – oder aber die explizite Thematisierung heikler Punkte, wie die Kalkulation der Mehrwertsteuer.