Immobilienmakler – Wohneigentum mit einer Fachperson kaufen oder verkaufen

Wohneigentum kann zum einen gebaut oder es kann auch gekauft werden – fixfertig oder besser gesagt, schlüsselfertig. Beim Verkauf einer Immobilie kommt in der Regel der Immobilienmakler zum Einsatz.

Vorteile Verkauf mit einem Immobilienmakler:

Er kennt die Normen und Bauvorschriften.  Dies kann Auswirkungen auf den Preis haben. Er kann den Wert von Wohneigentum gut einschätzen, weiss welche Kriterien heute wichtig sind.
Er kann Einfluss auf die Terminübernahme nehmen.

Der Immobilienmakler: Die Fachperson, wenn Wohneigentum gekauft oder verkauft werden soll.

  • Der Immobilienmakler ist eine Fachperson, die viel Erfahrung und Know-how hat.
  • Obwohl der Immobilienmakler einen etwas kostet, kann es durchaus sein, dass der Kauf im Endeffekt doch günstiger wird, weil ein besserer Preis erzielt werden kann.
  • Er kennt den Markt und weiss, wie geeignete Kaufobjekte oder potenzielle Käufer zu finden sind.
  • Man spart Zeit und Umtriebe, hat praktisch keinen Aufwand und kann unter Umständen einen besseren Verkaufspreis erzielen.
  • Eine Provision erhält der Immobilienmakler nur, wenn das Wohneigentum verkauft wird.

Der Immobilienmakler muss Erfahrung haben und sich im Bereich Immobilien gut auskennen. Er kann auch beauftragt werden, Bauland zu suchen und kann eine Überbauung realisieren. Bei der Wahl des Maklers lohnt es sich, sich Zeit zu nehmen und Referenzen einzuholen und zu überprüfen. Verkauf und Kauf einer Immobilie ist letztendlich eine grosse Vertrauensangelegenheit.

Ein Haus planen und bauen – von der Vorstellung zur Realität

Wer hat nicht schon mal von einem eigenen Heim geträumt? Planen, gestalten, Teilnehmen am Entstehen, dann das fixfertige Haus beziehen. Hier lassen wir uns nieder. Das klingt so schön. So entspannt. Eine schier greifbare Perspektive, die dank günstiger Hypotheken auch für Familien mit etwas kleinerem Budget machbarer geworden ist. Ein Traum wird möglich. Und wie sieht die Realität aus?

Träume kommen zu Papier

Die Küche mit direktem Blick zu Spielplatz und einem Zugang zur Gartenterrasse. Die Schlafzimmer sollten weiter weg von Lärm und Verkehr liegen. Der Garten sollte einladen zum Verweilen und kind- oder altersgerecht gestaltet sein. Raum gestalten. Drinnen und draussen. Eigene Vorstellungen mit dem Architekten / Bauzeichner besprechen. Flexibel bleiben, weil jeder Wunsch und jeder Entscheid Auswirkungen auf die Kosten und die Raumeinteilung hat. Hin und her. Ausdenken, verwerfen und neu entwickeln. Die Hausplanung fordert unser Denken, Handeln und Fühlen.

Vom Plan zum Hausbau.

Vom Plan zum Hausbau, die Realität kann anders aussehen.

Pläne nehmen Gestalt an

So sollte es sein. Der Bauplan ist fertig und von den richtigen Stellen bewilligt. Darauf bauen wir. Auf erfasste Vorstellungen. Wie bei einem Puzzle entsteht zuerst der Rahmen. Das Fundament. Die Mauern. Schwerpunkte. Dann die Vernetzung. Anschlüsse an das Stromnetz, Wasser etc. Mit jedem Besuch auf der Baustelle läuft der innere Check ab. Vorstellung und Istzustand. Stimmen sie überein? Erste Abweichungen lösen Verunsicherungen aus.

Realität hat ein anderes Gesicht

Das Haus entsteht. Die Räume sind fix. Das Raumgefühl täuscht gewaltig. Boden und Decken werden sich noch verändern. Unsere Wahrnehmung vermittelt uns ein anderes Grössenverhältnis. Nach etwas mehr Innenausbau geben uns der Lichteinfall und die Höhe und Breite des Raumes ein  Gefühl von mehr Weite. Der erstmalige Blick aus dem Fenster lässt uns auch den Nachbarn wahrnehmen und dessen mögliche Sicht in unser Heim. Die Realität hat ein anderes Gesicht.

Der Bauherrenberater klärt auf und ab

Nun sind Kompetenz, Erfahrung und Beratung angesagt. Als Bauherr kennt man nicht alle Normen und Vorschriften. Kann sie nicht kennen. Der Bauberater schon. Wenn Unstimmigkeiten erkannt werden und wenn es um die Bauabnahme geht. Um das rechtliche und definitive Ja zur Realität. Spätestens dann tut man gut daran, einen Bauherrenberater beizuziehen. Vorstellungen und Realität stimmen in den wenigsten Fällen ganz überein. Flexibilität ist angesagt. Trotzdem gilt es, den Hausbau so nahe wie möglich an die mögliche Realität zu führen. Denn so entwickelt sich mit der Zeit Freude. Und dann kann die Realität zur erreichten Vorstellung werden.

Beispiel eines Bauherrenberaters: hbq-bauberatung.ch

Wilde Natur dank vernünftiger Planung

Natur – sie bietet uns gestressten Stadtmenschen Erholungsraum, Inspiration und kreative Freiheit. Sie führt uns zurück zu unserem eigentlichen Wesen, weg von der Hektik des Alltags in die Ruhe hinein. Wir brauchen sie dringend und wenn möglich direkt hinter dem Haus als Erholung- und Rückzugsraum, als Oase und Ort der Musse. Hier kommt die Gartenplanung ins Spiel.

Wie der Gartenplaner Ihr Leben leichter macht…

So hätte man das gern – aber seien wir ehrlich, in Tat und Wahrheit bedeutet die wilde Natur aber eine Menge Fleiss und Schweiss! Kaum eine Woche kann man als Gartenbesitzer verstreichen lassen, ohne draussen anpacken zu müssen. Nach Feierabend oder am Wochenende muss geschnitten, gemäht, gehegt und gepflegt werden. Und die schönen Mussestunden welken allzu schnell dahin.

Wilder Garten: Wäre es auch anders möglich gewesen?

Sie wissen genau: Ich sollte heute dringend noch in den Garten, es ist viel zu tun! Aber die Zeit reicht dafür schlicht nicht aus. Aufwendige Pflanzen brauchen Zuwendung, aber es ist keine Kraft mehr für deren Pflege da. Kennen Sie das Gefühl? Und fragen Sie sich auch manchmal: Wäre es auch anders möglich gewesen? Ja, wäre es.

Persönliche Bedürfnisse und individuelle Vorlieben können durchaus so angelegt und umgesetzt werden, dass die Pflege des eigenen Grüns auch wirklich machbar ist.

Machbar heisst: Möglichst viel Ertrag bei möglichst wenig Aufwand. Hier kommt der professionelle Gartenplaner ins Spiel. Gewiss, Fachleute bedeuten ein finanzielles Investment – aber eines, dass sich garantiert lohnen wird, für die ganze Familie.

Mit der Natur einen einzigartigen Garten gestalten

Mit der Natur einen einzigartigen Garten gestalten

Ihre individuelle Grünfläche: Eine Frage für den Gartenplaner

Die eigene Grünfläche lässt sich ohne Kompromisse kreativ und individuell so gestalten, wie Sie das wollen und brauchen. Ob als Spielwiese für Kinder, als romantische Rosenanlage, als praktischer Gemüsegarten oder schlichter Steingarten – es ist der Job des Gartenplaners, ihre Bedürfnisse so umzusetzen, dass ihr gewünschter Garten langfristig Bestand hat und sie nicht zu viel Kraft und Zeit kostet.

Besonders in der Planungsphase lohnt es sich, einen Gartenbauer zu Rate zu ziehen.

Der Genuss hält länger an, die zur Verfügung stehende Fläche wird optimal genutzt und in allen vier Jahreszeiten kommt der Garten dank gut durchdachter Bepflanzung vorteilhaft zur Geltung.

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Gartenbau: Was bei der Gartenplanung zu beachten ist

© haus-planen.ch – überarbeitet am 4.12.2019

Mängelrügen: Knappe Fristen können für den Bauherrn zum Verhängnis werden

Knappe Fristen können für den Bauherrn zum Verhängnis werden

Gemäss Obligationenrecht hat ein Bauherr nach der Fertigstellung eines Werks allfällige Mängel bei deren Entdeckung sofort zu melden – sonst zerfällt sein Recht auf die Rüge. Diese Regel findet nicht nur in Bezug auf Handwerker oder Generalunternehmer sondern auch auf Planerleistungen Geltung. Ein Fall in Winterthur zeigt, mit welcher Strenge das Bundesgericht die gesetzlich festgelegte Fristen durchsetzt. Doch zu Recht?

Nichtbeachtung der Rügefrist kann teuer werden

In der sogenannten «Sennhof-Affäre» ging es – um es ganz kurz zusammenzufassen – um die mangelhafte ingenieurtechnische Bearbeitung der Trägerkonstruktion des neuen Schulhauses «Sennhof». Statiker hatten 2006 fehlerhafte Berechnungen abgeliefert und damit einen viermonatigen Baustopp verursacht. Die Juristen des Winterthurer Baudepartements hatten mit ihrer Mängelrüge aber zu lange gewartet – und die massgebliche Frist verstreichen lassen. Dies kam die Stadt teuer zu stehen: Über 3 Millionen Franken Verlust waren zu verbuchen.

Mängelrügen gelten auch für Planer – jedoch nur innert geltender Frist

Die Rügefrist für Mängel bei der Planerleistung umfasste im Fall «Sennhof» gerade mal 7 Tage. Sowohl das Handels- als auch das Bundesgericht zeigten mit ihren Beschlüssen, dass mit dieser Frist nicht zu spassen ist – und erklärten die Anfechtungen des Stadtrats für ungültig. Die Medien berichteten empört und stellten die berechtigte Frage, ob diese Art von Sofort-Rüge sinnvoll ist. Denn gerade bei planerischen Leistungen ist solch eine knappe Frist schlicht unrealistisch.Künftige Revisionen des Obligationenrechts sollten zu grosszügigeren Fristen führen, wodurch die Problematik entschärft würde.

Brandschutz: vorbereitet sein für den Notfall

Laut der Online-Enzyklopädie versteht man unter Brandschutz «alle Massnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorbeugen und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen.» Eine wichtige Präventiv-Massnahme, die vor allem dann wichtig wird, wenn’s brennt, wenn’s drauf ankommt.

Vorbeugen ist besser als leiden: Die Statistik spricht für sich

Ein Brandschutz hat das Ziel die Entstehung von Feuer, die Ausbreitung und Auswirkung von Bränden zu verhindern, beziehungsweise einzuschränken. Braucht es das überhaupt und wie oft brennt es in der Schweiz? Ein Blick auf die Statistik zeigt folgende Angaben:

Laut der Schweizer Brandstatistik ereignen sich in der Schweiz jährlich zirka 20 000 Haus- und Wohnungsbrände. Dabei würden 12‘000 Gebäude beschädigt oder zerstört. Jährlich sterben bis zu 40 Menschen (90 % der betroffenen Menschen sterben an einer Rauchvergiftung), rund 200 Menschen ziehen sich schwere Verletzungen zu. (Quelle: hev-schweiz.ch – 30.04.2012 und Brand: Prävention – www.ch.ch).

Brandschutz-Massnahmen

Das Schweizer Portal von Bund, Kantonen und Gemeinden ch.ch nennt als Brandursachen im Haushalt meistens defekte oder unsachgemäss betriebene Elektrogeräte oder Unachtsamkeit. Drei von vier Bränden in der Schweiz würden im Haushalt entstehen. Das Brandrisiko sei wegen der vielen Elektrogeräte, Wärmequellen und brennbaren Materialien besonders hoch, berichtet ch.ch weiter. Um Brände zu verhüten, sollten verschiedene Vorsichtsmassnahmen beachtet werden. Zum Beispiel seien die Fluchtwege wie Gänge, Treppen etc. unbedingt frei zu halten. Diese bieten zwar angenehmen Platz für Stauraum, doch im Brandfall können sie schwerwiegende Folgen auslösen (Quelle: Brand: Prävention – ch.ch).