Baustellen-Webcam: Gestochen scharfes Protokoll
«Bauabnahme: Den Neubau ohne Mängel gibt es nicht» schreibt der Beobachter in seiner Ausgabe vom 29. Januar 2016 und rät, bereits im Kauf-, Werk- oder Generalunternehmervertrag eine ordentliche Bauabnahme zu vereinbaren. Wer baut, weiss, wenn das Bauobjekt endlich fertig ist, herrscht grosse Freude. Hoffentlich. Meistens. Es gibt da so eine kleine Realität, die – im […]