Mängelrügen – Knappe Fristen können für den Bauherrn zum Verhängnis werden
Gemäss Obligationenrecht hat ein Bauherr nach der Fertigstellung eines Werks allfällige Mängel bei deren Entdeckung sofort zu melden – sonst zerfällt sein Recht auf die Rüge. Diese Regel findet nicht nur in Bezug auf Handwerker oder Generalunternehmer sondern auch auf Planerleistungen Geltung. Ein Fall in Winterthur zeigt, mit welcher Strenge das Bundesgericht die gesetzlich festgelegte […]