Mängelrügen: Knappe Fristen können für den Bauherrn zum Verhängnis werden

Mängelrügen: Knappe Fristen können für den Bauherrn zum Verhängnis werden

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert