Die Sia Norm 118 und was sie für Bauherren bedeutet
Eigentum zu schaffen ist ein Bedürfnis von uns Menschen. In unserer sich rasch ändernden, oft unsicheren Zeit erfüllt ein eigenes Heim unser Bedürfnis nach Sicherheit. Entsprechend werden aktuell viele Immobilien gekauft, sodass die Preise für Eigentumswohnungen und Häuser stetig steigen. Dabei dient die Wohnung oder das Haus auch als Altersvorsorge, wo doch die Aussicht auf eine hohe Pension Jahr für Jahr schwindet. In diesem Beitrag erfahren Sie, warum das Hausbauen im Trend liegt, welche zunächst unsichtbaren Probleme dabei auftreten können und wie Ihnen die Sia Norm 118 Sicherheit bietet.
Die Sia Norm 118 und was sie für Bauherren bedeute.
Der Traum vom Eigenheim – Sicherheit spart Geld und Nerven
Zwei aktuelle Trends lassen sich unter anderem am Immobilienmarkt beobachten: Der Wunsch nach Stadt und der Wunsch nach Individualität. Beide lassen sich nur schwer miteinander vereinbaren, Letzterer lässt sich oft nur durch die Errichtung eines Eigenheims realisieren.
Wer sich für den Bau eines Eigenheims entscheidet, der begibt sich auf eine lange Reise. Von der Auswahl des Grundstücks über die Planung bis hin zur Bauphase sind viele Entscheidungen zu treffen und viele Probleme zu lösen. Doch die Belohnung ist entsprechend hoch: die Sicherheit und der Komfort der eigenen vier Wände.
Bauherren aufgepasst: Die unsichtbaren Gefahren beim Hausbau
Das Bauen eines Hauses ist ein mitunter langer Prozess, der viel Geld, Freizeit und Nerven kostet. Umso schöner ist das Gefühl, wenn das eigene Traumhaus endlich bezugsfertig ist. Doch damit sind leider nicht immer alle Probleme gelöst, manche tauchen erst nach Monaten oder gar Jahren auf. Diese zunächst unsichtbaren Defekte nennt man versteckte Baumängel.
Ein Baumangel liegt dann vor, wenn das Haus nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist oder nicht den aktuellen Regeln der Technik entspricht. Damit liegt eine Differenz zwischen dem, was mit dem Bauunternehmer vertraglich vereinbart war und dem, was geleistet wurde, vor. Die Beeinträchtigungen können die Sicherheit, die Funktion oder die Optik betreffen.
Einen versteckten Baumangel gibt es bereits bei der Übergabe des Gebäudes an die Bauherren, nur ist er zu diesem Zeitpunkt noch nicht zum Vorschein getreten. Das liegt meistens daran, dass er sich innerhalb der Konstruktion befindet und Schäden erst unter dem Einfluss von Zeit, Witterung und Temperatur entstehen.
Baumängel können teure Folgen haben. Eine korrekte Bauabnahme ist darum unerlässlich.
Die häufigsten versteckten Baumängel und ihre Folgen
Die Sia Norm 118 schafft Sicherheit
In der Sia Norm 118 werden «Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten» geregelt. Da es sich dabei um eine private Regelung des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins handelt, gilt sie nur, wenn sie ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde. Sie regelt, was im Falle eines Baumangels zu tun ist und welche Ersatzansprüche bestehen.
Bevor ein Mangel beanstandet werden kann, muss das Bauwerk ordnungsgemäss übergeben worden sein. Das heisst, nach der Fertigstellung erfolgt innerhalb eines Monats eine gemeinsame Begutachtung von Bauherren und Bauunternehmer. Noch unfertige Arbeiten oder Mängel, die dabei entdeckt werden, werden in einem Bauabnahmeprotokoll festgehalten. Das schafft Sicherheit für beide Parteien.
Nun wissen wir aber bereits, dass Mängel oft erst zu einem späteren Zeitpunkt auftreten. Dafür hat die Sia Norm 118 eine eigene Regelung. Baumängel können von den Bauherren innerhalb von zwei Jahren nach der Übergabe geltend machen, versteckte Baumängel innerhalb von drei Jahren. Abgesehen von den abweichenden Verjährungsfristen unterscheiden sich die beiden Möglichkeiten auch durch die jeweilige Beweiserbringung.
- Tritt ein Mangel innerhalb von zwei Jahren ab der Ablieferung des Eigenheims auf, so muss der Bauunternehmer beweisen, dass er das Gebäude ohne Mängel errichtet hat.
- Wird der Mangel innerhalb von drei Jahren beanstandet, müssen die Bauherren beweisen, dass tatsächlich ein durch den Bauunternehmer verursachter Mangel vorliegt.
Liegt ein Mangel vor und wurde dieser entweder im Sia Abnahmeprotokoll schriftlich festgehalten oder hinreichend bewiesen, muss der Unternehmer sein Werk ohne zusätzliches Entgelt verbessern. Passiert das nicht innerhalb einer entsprechenden Frist, dürfen die Bauherren den vereinbarten Preis reduzieren oder sogar vom Vertrag zurücktreten. Letzteres ist nur dann möglich, wenn das Haus von den Bauherren nicht übernommen werden kann, es muss also de facto unbewohnbar sein.
Sia-Norm 118: Sie regelt, was im Falle eines Baumangels zu tun ist und welche Ersatzansprüche bestehen.
Die Sia Norm 118 im Überblick
© haus-planen.ch – dieBrue, Autorenteam, 15.9.2021