Baumängel frühzeitig erkennen und korrigieren können ist der Idealfall. Doch mancher Baupfusch wird erst nach einigen Monaten oder gar Jahren ersichtlich. Ratgeber, Tipps und Checklisten.

Warum eine professionelle Bauabnahme so wichtig ist.

Viele Verbraucher träumen davon, ein eigenes Haus zu haben. Ein Bauabnahme-Experte kann verhindern, dass bei der Fertigstellung des Rohbaus unnötige Kosten entstehen. Ein Einblick in die bekanntesten Baumängel, in der Vorteil der Sia Norm 118 und dem OR – und warum der Bauabnahme-Experte wichtig sehr wichtig ist. 

Baumangel – es lohnt sich, hartnäckig zu sein

Welcher Neu- oder Umbau läuft schon so ganz ohne Probleme? Und das Thema Baumängel lässt sich kaum vermeiden, da die Handwerksunternehmen ihre Aufträge nicht nur unter Kosten-, sondern vor allem unter Zeitdruck realisieren müssen. Umso wichtiger ist es für Häuslebauer*innen und Käufer*innen, sich mit ihren Rechten – und Pflichten – zu befassen: Hartnäckigkeit kann sich unter dem Strich durchaus auszahlen.

Die bekanntesten Baumängel und wie sie entstehen

Baumängel sind ein Ärgernis: Sie verzögern die Fertigstellung des Hauses und können, wenn sie nicht rechtzeitig behoben werden, zu gravierenden Schäden führen. Wer Mängel beim Hausbau rechtzeitig erkennt, spart eine Menge Geld. Die Unterstützung durch Profis kann dabei sehr hilfreich sein.

Mängelrügen: Knappe Fristen können für den Bauherrn zum Verhängnis werden

Knappe Fristen können für den Bauherrn zum Verhängnis werden

Gemäss Obligationenrecht hat ein Bauherr nach der Fertigstellung eines Werks allfällige Mängel bei deren Entdeckung sofort zu melden – sonst zerfällt sein Recht auf die Rüge. Diese Regel findet nicht nur in Bezug auf Handwerker oder Generalunternehmer sondern auch auf Planerleistungen Geltung. Ein Fall in Winterthur zeigt, mit welcher Strenge das Bundesgericht die gesetzlich festgelegte Fristen durchsetzt. Doch zu Recht?

Nichtbeachtung der Rügefrist kann teuer werden

In der sogenannten «Sennhof-Affäre» ging es – um es ganz kurz zusammenzufassen – um die mangelhafte ingenieurtechnische Bearbeitung der Trägerkonstruktion des neuen Schulhauses «Sennhof». Statiker hatten 2006 fehlerhafte Berechnungen abgeliefert und damit einen viermonatigen Baustopp verursacht. Die Juristen des Winterthurer Baudepartements hatten mit ihrer Mängelrüge aber zu lange gewartet – und die massgebliche Frist verstreichen lassen. Dies kam die Stadt teuer zu stehen: Über 3 Millionen Franken Verlust waren zu verbuchen.

Mängelrügen gelten auch für Planer – jedoch nur innert geltender Frist

Die Rügefrist für Mängel bei der Planerleistung umfasste im Fall «Sennhof» gerade mal 7 Tage. Sowohl das Handels- als auch das Bundesgericht zeigten mit ihren Beschlüssen, dass mit dieser Frist nicht zu spassen ist – und erklärten die Anfechtungen des Stadtrats für ungültig. Die Medien berichteten empört und stellten die berechtigte Frage, ob diese Art von Sofort-Rüge sinnvoll ist. Denn gerade bei planerischen Leistungen ist solch eine knappe Frist schlicht unrealistisch.Künftige Revisionen des Obligationenrechts sollten zu grosszügigeren Fristen führen, wodurch die Problematik entschärft würde.